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BaukunstBau-Lexikon 1881

Formgebung, k. ist derjenige Theil der künstlerischen Thätigkeit beim Entwerfen architektonischer Gebilde, der sich mit der Gestaltung der Details, bes. der blos verzierenden Theile, beschäftigt. Es muß dabei namentlich darauf Rücksicht genommen werden, daß die Formen der Ornamente, seien sie nun geometrisch od. frei gebildet, nicht nur an sich wohlgefällig sind, sondern auch in Einklang stehen 1. mit der Bestimmung des einzelnen Theils, wenn die Verzierung eine aktive ist, mit der Funktion, die ihm in der Idee untergelegt werden kann, wenn die Verzierung eine passive ist; 2. mit den Formen u. Größen der benachbarten Theile, seien dies nun Verzierungen oder glatte Flächen; 3. mit den Regeln des gewählten Stils. Es hat sich nämlich in jedem der historischen Stile ein System von Formen gebildet, indem jeder Theil, jedes Glied etc. nach seiner wirklichen oder ideellen Funktion u. nach der Gestalt u. Größe der benachbarten Theile eine stereotype Form erhalten hat. Derjenige Theil der architektonischen Kunstlehre, der sich mit diesen Formen beschäftigt, heißt Formenlehre. Es hieße natürlich die Grenzen eines Lexikons überschreiten, wenn wir hier auch nur einen Abriß dieser Lehre geben wollten; Sätze aus derselben s. Kapitäl, Base, Gesims, Glied etc.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 2, S. 364Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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