FeedForsttaxation
TechnikBrockhaus 1882

Forsttaxation, Forstsystemisierung (in Osterreicht bedeuten asselbe. Die Waldertragsregelung ist ein Teil der F. Die Lehre der F. hat a behandeln die allgemeinen theoretischen Grundagen, auf welche sich die Einrichtung stützen muß, und die Ausführung der zur Einrichtung nötigen Arbeiten. Diese zerfallen in Vorarbeiten, Waldeinteilung, Ertragsbestimmung, Zusammenstellung des Wirtschaftsplanes, Erhaltung und Fortbildung des Einrichtungswerks. Die allgemeinen Grundlagen haben es zunächst mit Entwickelung des Normalwaldes zu Iun, eines einfach gedachten Waldzustandes, welcher ein ideales Ziel der Wirtschaft steckt, aber auch wesentlich dazu dient, die Erforschung der Gesetze der Waldwirtschaft zu ermöglichen. Als Grundbedingungen des Normalwaldes erscheinen normaler Zuwachs, normales Verhältnis der Altersklassen, normaler Vorrat. Im wirklichen Walde sind diese drei Faktoren meist abnorm, die F. strebt nur nach allmahlicher Herstellung der Normalität derselben. Als besonders wichtig erscheint dabei die Zuwachslehre (s. Forstabschätzung) und die Lehre vom Umtrieb. Unter Umtriebszeit oder Umtrieb versteht man den Zeitraum, welcher von der Begründung eines Bestandes bis zu seiner mit Wiederverjüngung verknüpften Ernte verstreicht. Das Ende dieses Zeitraums, also das Alter des Bestandes bei seinem Abtrieb, nennt man Abtriebs- oder Haubarkeitsalter. Man unterscheidet hauptsächlich: den physischen Umtrieb, welcher für die natürliche Wiederverjüngung einer Holzart besonders geeignet ist; den Umtrieb des höchsten Massenertrags, der mit dem Jahre des höchsten Durchschnittszuwachses zusammenfällt und sich auf die Anwendung des — siokratischen Systems der Volkswirtschaft auf die Forstwirtschaft gründet; den technischen Umtrieb, ei welchem der Holzbestand das für bestimmte Zwecke der Verwendung geeignetste Material liefert; den Umtrieb der höchsten Waldrente, bei welchem der Bestand oder Wald den nach arithmetischem Durchschnitte berechneten höchsten Geldertrag liefert, wobei aber nicht beachtet wird, daß die Zinsen des Holzvorratskapitals unter die Produktionskosten gehören; endlich den finanziellen Umtrieb, bei welchem der Wald unter Voraussetzung eines bestimmten Wirtschaftszinsfußes den höchsten Reinertrag, die höchste Bodenrente gewährt. Letzterer fällt mit jenem zusammen, bei welchem sich unter Annahme eines bestimmten Bodenwertes der schut Unternehmergewinn oder die höchste durchchnittlich jährliche Verzinsung des gesamten im Walde thätigen Produktionsfonds berechnet. Obgleich er noch vielfach bekämpft wird, muß sich doch die Forstwirtschaft ihm allmählich zuwenden, denn es ist der einzige Umtrieb, welcher auf die wahre wirtschaftliche Erntereife des Einzelbestandes Rücksicht nimmt. Der Zeitpunkt dieser Reife tritt dann ein, wenn der Zuwachs nach Masse und Preis (Massen⸗ und Qualitätszuwachs, s. unter Forstabschätzung) im fraglichen Bestand aufhört, das Vorrats⸗ und Bodenkapital mit dem mäßigen Wirtschaftszinsfuß von 2—3 Proz. zu verzinsen. Hervorragende Verdienste um die Entwickelung der Lehre vom Zuwachs und Umtrieb in diesem Sinne hat sich dererich Preßler (s. d.) erworben. Die Summe der verschiedenen Zuwachsprozente in Beziehung auf Vorrats-, Boden⸗, Verwaltungs-⸗ und Kulturkapital nannte er das Weiserprozent; ein Bestand ist demnach erntereif, wenn sein Weiserprozent unter den angenommenen Wirtschaftszinsfuß sinkt. Mathematisch ++ läßt sich in Wirklichkeit dieser Zeitpunkt ebenso wenig ermitteln, wie irgend welcher andere Umtrieb, es kann sich nur um eine, auf richtige 12 Chennale basierte Wahrscheinlichkeit handeln. Die Gestaltung des normalen Altersklassenverhältnisses und des normalen Holzvorrats hängt von der Höhe des Umtriebes ab, je höher derselbe, desto größer muß das Vorratskapital sein. Die Vorarbeiten zur F. zerfallen in geometrische (Forstyermessung) und taratorische (Forstabschätzung, s. d.), in die Ermittelung der allgemeinen und äußern Forstverhältnisse und in die Kartierung und Anfertigung der Schriften. Aufgabe der Jinstonmessung ist es, die Größe der Waldfläche überhaupt, sowie die der einzelnen, einer Sonderung bedürfenden Teile derselben zu bestimmen und die geometr. Unterlagen zu den Karten und Schriften zu liefern. Mit der Vermessung Hand in Hand geht die Waldeinteilung oder F. im engern Sinne. Sie zerlegt den Wald in einzelne Forstreviere (s. d.), diese in Betriebsklassen, Hiebszüge und Abteilungen. Unter einer Betriebs-oder Wirtschaftsklasse versteht man alle einer und derselben Schlagordnung zugewiesenen Waldflächen. Verschiedenheit der Holzarten, der Betriebsart, der Umtriebszeit bedingen die Bildung von Betriebsklassen. Jede größere Betriebsklasse wird in Hiebszüge geteilt; diese müssen so abgegrenzt werden, daß jeder bezüglich der Schlagführung unabhängig von den andern ist; man begrenzt sie seitlich deshalb mit 10—12m frei gelassenen Streifen, sog. Wirtschaftsstreifen, wo sich nicht andere Trennungslinien, wie Flüsse, Felskämme, Wiesen, Straßen u. dgl. von selbst darbieten. Zum Zwecke leichter Orientierung im Walde, der Ordnung der Schlagführung, namentlich aber auch, um alle Vermessungsnachträge leicht und sicher ausführen zu können, werden die Hiebszüge teils durch Benutzung natürlicher Begrenzungslinien, teils durch Wege, teils durch künstlich hergestellte, etwa 2,5mebreite Schneiseno in Abteilungen zerfällt. Schneisen und Wirtschaftsstreifen zusammen nennt man das Schneisennetz, dessen allen Anforderungen entsprechende Herstellung eine der schwierigsten Aufgaben des Forsteinrichters ist. Die Bildung kleiner, etwa 40—60 ha großer Hiebszüge ist für die Waldwirtschaft von größtem Wert. Denn sie verschafft ihr dadurch erstens eine sichere Grundlage für die künftige Hiebsfolge; zweitens die notwendige Beweglichkeit, welche es der Zukunft ermöglicht, in einzelnen Bestandesgruppen rascher mit dem Hiebe, in andern langsamer vorzugehen, als die Gegenwart mit ihrem beschränkten Gesichtskreise voraus bestimmen kann; drittens die Möglichkeit, den Standortsbedingungen auch im Kleinen in ausgedehntester Weise Rechnung tragen zu können; viertens endlich vorzüglich in Nadelholzwaldungen eine sehr zu beachtende Hilfe gegen Gefahren, welche dem Walde durch Sturm, Insekten und Feuer drohen. Nach Vollendung sämtlicher Vorarbeiten kann zur Ertragsbestimmung geschritten werden. Schon vor mehrern Jahrhunderten fürchtete man in Deutschland, daß Holzmangel eintreten werde. Namentlich gegen Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrh. fing man deshalb an, die Frage vielfach zu erörtern, welchen nachhaltigen Ertrag die Waldungen zu liefern vermöchten, und schlug gleichzeitig verschiedene Wege ein, die zum Ziele führen sollten. Die älteste Methode war die einfache Schlageinteilung, welche die Waldfläche in so viel einzelne Schläge teilt, als die Umtriebszeit Jahre zählte, jedem Jahre wurde ein Teil zur Nutzung zugewiesen; eine mansfelder Forstordnung von 1585 führt im Vorderharz eine solche Schlageinteilung ein; jedenfalls ist die Methode selbst aber viel älter. Sie wurde in verschiedenster Weise ausgebildet durch Büchting, Ottelt, Schilcher u. a. Beckmann (4Anweisung zu einer 111765 5 Forstwirtschafto, Chemn. 1759; 2. Aufl. 1766) verwarf sie ganz; er verteilte den vorhandenen Vorrat der ältern Hölzer samt den an demselben erfolgenden Zuwachs auf so viele Jahre, als ihm nötig erschienen, um die ersten Schläge wieder haubar werden zu lassen. Einen bedeutenden Fortschritt bahnte G. L. Hartig (Anweisung zur Taxation der Forste oder zur Bestimmung des Holzertrags der Wäldere, Gieß. 1795; 3. Aufl. 1813) an, indem er ein Verfahren entwickelte, welches später den Namen Massenfachwerk erhielt, weil es die Massennutzung eines Waldes für eine ganze Umtriebs- oder Einrichtungszeit derartig verteilt, daß die einzelnen Perioden (Fächer) mit annähernd gleichen oder steigenden, selten mit allmählich sinkenden Erträgen bedacht werden. Die Unsicherheit aller Massen⸗ und Zuwachsrechnungen für ferne Zukunft erregte vielfach praktische Bedenken, der Gedanke, daß die Fläche die sicherste Grundlage für die nachhaltige Nutzung bilde, brach sich immer wieder Bahn. Der Schwerfälligkeit und Unmöglichkeit der einfachsten Schlageinteilung, d. h. der Verteilung der Hiebsflächen an die Einzeljahre, suchte man dadurch auszuweichen, daß man, wie es Hartig mit den Massen gethan, eine periodische Einteilung der Flächen vornahm. So entstand das Flächenfachwerk. In hervorragender Weise gab diesem Gedanken H. Cotta Ausdruck (4Systematische Anleitung zur Taxation der Waldungen», Berl. 1804; «Anweisung zur Forsteinrichtung und Abschätzungy, Dresd. 1820), welcher jedoch diese Methode nicht einseitig empfahl, sondern nur unter gewissen Verhältnissen, unter andern Verhältnissen andere Verfahren angewendet wissen wollte. Durch die von ihm u. a. praktisch erstrebte Verbindung des Flächen-mit dem Massenfachwerk entstand allmählich das spätere sog. kombinierte Fachwerk. Von der Zeit an, als man letzteres vielfach vereinfachte, namentlich als man den verfehlten Gedanken verließ, alles für ganze Umtriebszeiten ausrechnen zu wollen, die spezielle Rechnung auf eine oder zwei Perioden beschränkte, fand das kombinierte Fachwerk mehr und mehr Anwendung. Vgl. außer Cotta auch Klipstein, «Versuch einer Anweisung zur Forstbetriebsregulierungo (Gieß. 1823). Charakteristisch für das kombinierte Fachwerk, sowie für das Flächenfachwerk und alle auf dieselben zurückzuführenden Ertragsregelungsmethoden ist, daß bei denselben die Wichtigkeit eines für längere oder kürzere Zeit aufzustellenden Wirtschaftsplans, aus welchem sich unmittelbar der periodische oder jährliche Hiebssatz entwickelt, in den Vordergrund tritt. Anders ist es bei den ebenfalls schon Ende des 17. Jahrh. entstehenden Normalvorratsmethoden. Diese stützen die Ertragsberechnung im wesentlichen auf den Vergleich zwischen dem wirklichen und dem normalen Vorrate des Waldes. Sie werden auch Weiser⸗ oder Formelmethoden genannt, weil sie den Hiebssatz mit Hilfe einer als Wegweiser dienenden Formel berechnen. Für diese Rechnung brauchen sie einen vorausgehenden Hiebsplan oder Wirtschaftsplan nicht; die meisten derselben erkennen aber aus andern Gründen die Notwendigleit eines solchen Plans an. Die älteste dieser Methoden ist die sogenannte österr. Kameraltare (Hofkammerdekret vom J. 1788); ihre Rechnung stützt sich ganz auf den Haubarkeitsdurchschnittszuwachs und auf den an sich richtigen Grundgedanken, daß man den ganzen Zuwachs nur dann nutzen dürfe, wenn der wirkliche Vorrat gleich dem normalen sei, bei Mangel an Vorrat müsse man sparen, bei Uberschuß müsse man mehr schlagen. Überschuß oder Mangel werden einfach arithmetisch auf die Einzeljahre der Umtriebszeit verteilt. In etwas anderer Weise entwickelte Paulsen (Kurze praktische Anweisung zum Forstwesene, anonym erschienen Detm. 1795) eine Formel des Hiebssatzes, welche sich auf den laufenden Zuwachs stützt und sich auf den Grundgedanken zurückführen läßt, der wirkliche Hiebssatz verhalte sich zu dem normalen wie der wirkliche zu dem normalen Vorrat. Dieselbe Idee verfolgte später Hundeshagen (Encyklopädie der Forstwissenschafto, Abteil. 2: Forstliche Gewerbslehrexy, Tüb. 1821; 4. Aufl., herausg. von Klauprecht, Tüb. 1843). Er nannte seine Methode die rationelle, den Quotienten aus normalem Vorrat in den normalen Hiebssatz das Nutzungsprozent, die Multiplikation des letztern mit dem wirtlichen Vorrat ergibt den wirklichen Hiebssatz. Karl Heyer (Die Waldertragsregelunge, Gieß. 1841; 2. Aufl., herausg. von Gustav Heyer, Lpz. 1862) schloß sich wieder der Kameraltaxe an, indem er die Rechnung auf den Durchschnittszuwachs basierte, aber den Vorratsmangel oder Überschuß nicht auf eine ganze Umtriebszeit, sondern auf die Einzeljahre eines durch wirtschaftliche Verhältnisse bedingten Har keGOrundeegeeiner verteilte. Ebenso verfährt Karl (EGrundzüge einer wissenschaftlich begründeten Forstbetriebsregulierungsmethoden, Sigmaring. 1838), nur wendet er, wie Hundeshagen, den laufenden Zuwachs an. In der Praxis haben sich die Normalvorratsmethoden niemals großer Beliebtheit zu erfreuen ehabt, erstere wandte sich lieber dem kombinierten achwerk zu, und zwar um so mehr, je mehr sich dieses von beengenden, schematischen Seine befreite. So z. B. in Preußen, wo durch eine vom Oberlandforstmeister von Reuß 1836 verfaßte Instruktion, die man später aber allmählich sehr vereinfachte, ein verbesserungsfähiger Weg betreten wurde. Ahnlich in vielen andern deutschen Staaten. In Sachsen emancipierte man sich schon um 1860 ganz von der Periodenteilung des alten Fachwerks, man folgte und folgt heute zwar noch dem Grundsatze H. Cottas, daß die Einrichtung des Waldes wichtiger sei als die Ertragsbestimmung, faßte erstere aber etwas anders auf, indem man das Hauptgewicht der Waldeinteilung auf die Bildung kleiner Hiebszüge legt, an Stelle der Rechnung für unsichere, lange Zukunft die regelmäßig wiederkehrenden Taxationsrevisionen setzte. So wurde allmählich eine Methode angebahnt, welche unter dem Namen des Verfahrens der Bestandeswirtschaft von Judeich theoretisch begründet und weiter entwickelt wurde, indem sich dieser auf die Lehren Preßlers stützt. Dieses Verfahren hat seinen Namen deshalb erhalten, weil es viel mehr auf die wirtschaftlichen Anforderungen der einzelnen Bestände Rücksicht nehmen kann und will, als die ältern Methoden, welche den Hiebssatz durch Beurteilung des gesamten Waldvermögens mehr oder weniger summarisch, sei es nach der Fläche, sei es nach der Masse, ermitteln. Die Rücksichten auf die wirtschaftlichen Anforderungen des Einzelbestandes vermögen hier zwar auch modifizierend auf den zug gebühri d Hiebssatz einzuwirken, und ein Vorzug gebührt den Methoden, welche diese Modifikationen am schärfsten hervortreten lassen; unter den Conversations-Lexikon. 13. Ansl. VII. Normalvorratsmethoden sind es die von K. Heyer und Karl, sowie ein neuerdings in Ssterreich eingeführtes Verfahren (Instruktion für die Begrenzung, Vermarkung und Betriebseinrichtung der österr. Staats⸗ und Fondsforstey, Wien 1878); unter den Flächenmethoden ist es das ältere sächs. Verfahren. Bei der sog. Bestandeswirtschaft ist zunächst die Erntereife der Einzelbestände maßgebend für den Hiebssatz, soweit diese Bestände im Sinne einer geordneten Hiebsfolge überhaupt abtriebsfähig sind; modifiziert wird dieser Hiebssatz wesentlich durch die Rücksicht auf die Gestaltung der Altersklassen nach Größe und Verteilung. Die Erhaltung und Fortbildung des Einrichtungswerks erfolgt durch die Vermessungsnachträge, Führung des Wirtschaftsbuchs, Revisionen. Erstere haben alljährlich die Veränderungen des Thatbestandes in Karten und Schriften nachzubringen, etwaige Mängel zu berichtigen. Die geordnete Buchführung schafft die besten Unterlagen für die bei den Revisionen neu vorzunehmende Ermittelung des Hiebssatzes. Die Hauptrevisionen erfolgen von 10 zu 10 Jahren, alle taxatorischen Vorarbeiten werden neu ausgeführt, ein neuer Wirtschaftsplan wird für abermals 10 Jahre aufgestellt, ein neuer Hiebssatz berechnet; die Hauptsache ist, daß an jedem einzelnen Bestand alle 10 Jahre die Jahrz gerichtet wird, was mit ihm im nächsten ahrzehnt 11 geschehen habe. Diese Hauptrevisienen sind also nichts anderes als periodische Fortsetzungen des ganzen Einrichtungswerks. Unterstützt werden dieselben durch die sog. fünfjährigen oder Zwischenrevisionen. Die Litteratur über F. ist sehr reich; von neuern allgemeinen Werken sind beachtenswert: K. Heyer, «Die Hauptmethoden der Waldertragsregelungy 191 1848); derselbe, „Die Waldertragsregelunge (2. Aufl., herausg. von G. Heyer, Lpz. 1862); Grebe, «Die Betriebs-⸗ und Ertragsregulierung der Forsten » (2. Aufl., Wien 1879); Judeich, «Die F.» (3. Aufl., Dresd. 1880). örstemann (Ernst Wilh.), deutscher Sprachforscher, geb. 18. Sept. 1822 zu Danzig, wo sein Vater, Wilhelm August F. (geb. 29. Okt. 1791 u Nordhausen, gest. 28. Juni 1836 zu Danzig), seit 1817 Professor der Mathematik am Gymnasium war, widmete sich auf den Universitäten Berlin und Halle besonders der allgemeinen Sprachwissenschaft, namentlich aber dem Studium der german. Sprachen. Nachdem er 1844 zu Halle promoviert, kehrte F. nach Danzig zurück. Als 1846 auf J. Grimms Anregung von der berliner Akademie eine Sammlung der ältern deutschen Eigennamen zum Gegenstande einer Preisaufgabe gemacht wurde, unternahm F. deren Bearbeitung. Als Ergebnis seiner Untersuchungen erschien das „Altdeutsche Namenbuch » (2 Bde., Nordh. 1856— 59), dessen erster Band die Personennamen umfaßt, während der zweite (1872 in zweiter vermehrter Auflage erschienen) den Ortsnamen gewidmet ist. Schon vorher (1851) hatte F. einem Rufe als Lehrer an das Lyceum zu Wernigerode und als gräfl. Bibliothekar Folge geleistet. Den größten Teil seiner sprachwissenschaftlichen Forschungen hat F. in Kuhns «Zeitschrift für vergleichende Sprachforschungo, sowie in der „Germaniar niedergelegt. Als selbständiges Werk erschien Die deutschen Ortsnameny (Nordh. 1863). Nach 15jährigem Wirken in Wernigerode folgte F. 1866 einem Rufe 18 Förstenbau und Förstenverhau als Oberbibliothekar der königl. Bibliothek nach Dresden, deren Reorganisierung und neue Katalogisierung er durchgeführt hat. Ins bibliothekarische Fach gehören seine Schriften „Die gräfl. Stolbergsche Bibliothek zu Dund Werwa (Nordh. 1866) und liber Einrichtung und Verwaltung von Schulbibliotheken » (Nordh. 1865). Außerdem sind noch zu erwähnen: Geschichte des deutschen Sprachstammsv (Bd. 1—2, Nordh. 1874 u. 1875) und seine Ausgabe des bedeutendsten Denkmals indian.⸗ amerik. Litteratur, der dresdener Mayahandschrifto Epz. 1880). Ein Verwandter von ihm ist Jos eph F., geb. zu Halle 12. Febr. 1841, Sohn des Bibliothekars Karl Eduard F. (gest. 1847), studierte in seiner Vaterstadt Philologie und Sprachwissenschaft und erhielt 1866 eine Anstellung an der Universitätsbibliothek in Leipzig. Namentlich mit Arbeiten am „Codex diplomaticus Saxoniae regiaen beschäftigt, rückte er bis zur Stelle eines zweiten Oberbibliothekars auf.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 15Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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