FeedForsteinmiete
Recht & StaatBrockhaus 1882

Forsteinmiete, ein besonders im nordöstl. Deutschland gebräuchlicher Ausdruck 1 die Zulassung ärmerer Leute zur Raff⸗ und Leseholznutzung. Die nötigen Erlaubnisscheine werden nach freiem Ermessen des Waldbesitzers gegen geringe Bezahlung oder gegen eine Arbeitsleistung erteilt. orsteinrichtung hat zur Aufgabe, den gesamten Wirtschaftsbetrieb in einem Walde zeitlich und räumlich so zu ordnen, daß der Zweck der Wirtschaft möglichst erreicht werde. Die nicht selten ebrauchten Ausdrücke: Betriebsregulierung,

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 15Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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