FeedForstwirtschaft
Recht & StaatBrockhaus 1882

Forstwirtschaft hat zum Zweck die möglichst vorteilhafte Benutzung des zur Holzzucht bestimmten Grund und Bodens. Diese vorteilhafteste Benutzung ist in der Regel gleichbedeutend mit der Erzielung des höchsten Reinertrags oder der höchsten Verzinsung aller in der Wirtschaft thätigen Kapitale (Boden und Holzvorrat). Ausnahmen bedingen die sog. Schutzwälder. Die Produkte der F. teilt man in Haupt- und Nebennutzungen. Erstere umfassen die eigentliche Holznutzung leinschließlich Rinde), letztere bestehen aus Gras, Früchten, Streu, Bestandteilen des Grund und Bodens, Jagd u. s. w. und aus Rechten. Die Hauptnutzungen zerfallen in Abtriebs-(oder Haubarkeits- und Zwischennutzungen, erstere erfolgen durch den Abtrieb der Bestände, während die Zwischennutzungen aus den während des Lebens eines Bestandes eingehenden Holzerträgen (namentlich Durchforstungen) bestehen. Ein Wald wird nachhaltig bewirtschaftet, wenn man für die Wiederverjün-Gode aller abgetriebenen Bestände sorgt, sodaß der oden der Holzzucht gewidmet bleibt. Man unterscheidet a. aussetzenden Betrieb, bei welchem nur in Abtinehe Zeitabschnitten, aber nicht jährlich, eine Abtriebsnutzung eingeht; b. jährlichen Nachhaltsbetrieb mit jährlich eingehender Abtriebsnutzung; e. strengen jährlichen Nachhaltsbetrieb, bei welchem jährlich etwa gleich große Massen genutzt werden. Zu unterscheiden sind folgende Betriebsarten: A. Reine Hauptnutzungsbetriebe. J. Hochwaldbetrieb (Samenholzbetrieb). Zestände wachsen unverstümmelt bis zur zrnte und werden in gleicher Weise wieder erjüngt. „Plänterbetrieb (Femelbetrieb). Die jährlichen Deuiedtn erstrecken sich über eine ganze Betriebsklasse oder über größere Teile derselben derartig, daß man die ältern und stärkern, sowie die schadhaften Stämme vereinzelt, 5 oder streifenweise aushaut (auspläntert, ausfemelt), die jüngern Hölzer verschont; diese bilden mit dem Nachwuchs auf den Standräumen der gefällten Bäume sehr ungleichalterige Bestände, in denen die verschiedenen Altersklassen mehr oder weniger gemengt vorkommen. Eine vollständige Räumung der Althölzer erfolgt nie. Schlagweiser Hochwaldbetrieb. Die jährlichen Fällungen erstrecken sich nur über einen kleinern, den Holzbedarf eines oder mehrerer Jahre deckenden Teil der Betriebsklasse, und auf diesen Teil wird ein möglichst gleichalteriger Bestand nachgezogen. Man unterscheidet hauptsächlich: Kahlschlagbetrieb (Nachverjüngung); die zu einer Jahresernte benötigte Schlagfläche wird auf einmal rein abgeholzt, die künstliche oder natürliche Verjüngung der abgeholzten Fläche erfolgt erst nach dem vollständigen Abtriebe. Plänterschlagbetrieb (Femelschlagbetrieb, Vorverfüngung); mehrere Jahresschläge werden zu einem Verjüngungsschlage zusammengefaßt; der darauf stockende alte Bestand wird zuerst gelichtet und dann allmählich abgetrieben; die künstliche oder natürliche Verjüngung erfolgt nach der Lichtung, also noch vor dem vollständigen Abtriebe; die Althölzer werden bis zum Schlusse des Verjüngungszeitraums völlig geräumt. rieb.. Es erfolgt eine periodische Nutzung er Schäfte, Schaftteile oder Aste mit starer Reproduktionskraft begabter Laubhölzer. Niederwaldbetrieb (Stockschlag betreffend). Ein ausschlagfähiger Laubholzbestand wird nahe am Boden kahl abgeholzt, die Verjüngung erfolgt durch Stock⸗ und Wurzelausschläge (3. B. gehört shotzt Eichenschälwald). Kopfholzbetrieb. Laubholzstämme werden in einer Höhe bis zu 4 m über dem Boden abgehauen (geköpft), die Verjüngung Ffe durch Ausschläge am Kopfe des bleibenden Stammes. Schneidelholzbetriel. Die Baumstämme bleiben ganz oder bis zu größerer Höhe unverstümmelt, die Nutzung erstreckt sich auf die Wegnahme der Äste, die Verjüngung erfolgt durch Ausschläge an den Abhiebsstellen. riebe. Mittelwaldbetrieb. Verbindung des Hochwald⸗ mit dem Niederwaldbetrieb auf einer Fläche; aus Samen erwachsene Hochstämme (Oberholz) verschiedener Altersklassen werden über einem aus Stock- und Wurzelausschlag entstandenen Unter913 erzogen. b. Lichtungsbetrieb. Altere Hochwaldbestände werden stark gelichtet und mit einem bis zum Abtrieb des Bestandes bleibenden Unterholz (Bodenschutzholz) unterbaut. Verjüngung wie beim Hochwald. c. Hochwaldkonservationsbetrieb (Hartigs Betrieb). Ein Laubstangenholz wird so stark gelichtet, daß in gleichmäßiger Verteilung nur so viel Stangen stehen bleiben, als genügen, um einst einen Samenschlag stellen zu können. Der von den Stöcken der abgehauenen Stangen erfolgende Ausschlag wird in kurzem Umtriebe solange als möglich genutzt. Verjüngung wie beim Plänterschlagbetriebe. Verbindung der Holzzucht mit Fruchtbau. a. Hackwald⸗ oder Haubergsbetrieb. In einem Niederwalde wird unmittelbar nach dessen jedesmaligem Abtriebe der Boden mit Hilfe von zurückgelassenem Reisig gebrannt (gehaint), dann ein bis zwei Jahre lang Getreide zwischen den neuen Stockloden gebaut. b. Waldfeldbaubetrieb (Röderlandbetrieb). In einem Hochwalde wird nach dem jedesmaligen Abtriebe die Schlagfläche einige Zeit mit Feldgewächsen bestellt. Wird die landwirtschaftliche Nutzung noch längere Zeit nach dem Holzanbau fortgesetzt, so geht der Waldfeldbaubetrieb endlich über in c. Baumfeldwirtschaft (s. d.). Verbindung der Holzzucht mit Tierzucht in verschiedensten Formen. a. Waldweidebetrieb. b. Tiergartenbetrieb. Verbindung der Holzzucht mit andern Rebennutzungen. a. Harznutzungsbetrieb. (Wichtig für Pinus austriaca in Österreich, Pinus maritima in Frankreich, Spanien u. s. w., weniger noch wichtig für (Mest Is. d.J.) b. Streuwaldbetrieb. (Meist nur in kleinen Waldungen, welche dadurch allmählich ruiniert werden.) Bezüglich ihrer Stellung in der gesamten Volkswirtschaft zeigt die F. mancherlei Eigentümlichkeiwelche zu vielfachen Irrtümern Veranlassung haben, sich aber doch auf einfache Grundlassen. Die wichtigsten derselben sind folgende. forstlichen Produktion überwiegt das Kabedeutend die Arbeit, während die F. daher ezüglich letzterer weit extensiver ist, als die Landwirtschaft derselben Zeit und Gegend, ist sie bezüg-Kapitals weit intensiver. Für eine Fichtenwirtschaft Mitteldeutschlands sind z. B. jetzt 600—700 Arbeitstage auf 100 ha jährlich zu rechnen, während 1 ha eines im Nachhaltsbetrieb bewirtschafteten Waldes bei 80—100jährigem Umim Durchschnitt aller Altersklassen mit 2— Festmeter Holzvorrat belastet ist. Mit der des Umtriebes wächst die Größe des Vorratskapitals. Da nun die Verzinsung des letzdurch den an ihm erfolgenden Zuwachs eine geringe ist, so erklärt sich schon hieraus leicht, warum namentlich der Kleinbesitz seinen Holzvorrat mehr und mehr vermindert und das aus der Wirtschaft gezogene Kapital lieber andern Produktionszweigen zuwendet. Erleichtert wird dieser Vorgang wesentlich dadurch, daß ein großer Teil des Betriebskapitals der F., nämlich die ältern Bestände des Holzvorrats, dem Produkt der Wirtschaft, d. h. dem abtriebs⸗ und absatzfähigen Holze außerordentlich ähnlich ist, sodaß eine Kapitalverminderung sehr leicht bewirkt werden kann. em Ma der Arbeit leidet der Kleinbesitz sehr an dem Mangel einer genügenden Arbeitsteilung, die bei dem geringen Arbeitsquantum, welches die F. verwertet, nur der Großbesitz ermöglicht, z. B. Durchführung einer richtigen Organisation der Verwaltung, Anstellung besonderer Schutzbeamten u. s. wG. Saat und Ernte liegen bei der F. so fern voneinander, daß in den meisten Fällen derjenige, welcher Holz anbaut, die Früchte seiner Arbeit nicht selbst ernten kann. Begangene Wirtschaftsfehler, z. B. verfehlte Wahl der Holzart, lassen sich meist sehr schwer, oft nur mit großen Opfern wieder gut machen. Alle diese und noch manche andere Eigentämlichkeiten der F. verleihen ihr einen besondern Charakter, und machen sie, namentlich die Hochwaldwirtschaft mit höherm Umtriebe, mehr geeignet für den Groß⸗ als für den hnlich Aus denselben Gründen, vorzüglich aber wegen des geringen Arbeitsquantums, welches sie verwertet, ist die F. unter allen Gewerben dasjenige, welches sich am meisten für den Staat eignet; es zeigen dies die Erträge der Staatswaldungen, welche keineswegs hinter denen der Privatwaldungen zurückstehen. Der Staat tritt, wo er einmal Waldbesitzer ist, immer als Großbesitzer, nicht als Kleinbesitzer auf. Dazu kommt wesentlich noch die Bedeutung des Waldes im Haushalte der Natur, dessen wohlthätige klimatische Einflüsse auf Milderung der Temperaturextreme, der Stürme, auf Regenverteilung, dessen günstiger Einfluß auf die nachhaltige Speisung der Gewässer, dessen Schutz gegen Bodenabschwemmungen an steilen Hängen, gegen Flugsandverwehungen an den Küsten und im Binnenlande, gegen Lawinen im Hochgebirge. Man hat diese günstigen Einflüsse des Waldes namentlich früher wohl vielfach überschätzt, allein ganzzu leugnen sind sie entschieden nicht, wenn sie auch mehr lokaler Natur sind, als man früher meist glaubte. Es handelt sich hier um allgemeine Nützlichkeiten, welche dem Waldbesitzer gewöhnlich nur indirekt oder gar nicht, der gesamten Volkswirtschaft aber direkt zugute kommen. Diese Eigentümlichkeiten der F. sprechen unbedingt für den Staatswaldbesitz. Wenn aber hierauf mitunter die Forderung gestützt wird „„daß der Wald überhaupt nach privatwirtschaftlichen Rücksichten nicht bewirtschaftet werden dürfe, am allerwenigsten der Staatswald, und wenn man hiernach einen prinzipiellen Unterschied zwischen Staats⸗ und Privatforstwirtschaft macht, ⁰ ist dies ein Irrtum, denn es hat noch niemand 30 9gewiesen, daß der nach privatwirtschaftlichen Kücksichten bewirtschaftete Wald seine allgemeinen Aufgaben nicht ebenso gut erfülle, wie der Luxuswald der alten Staatsforstwirtschaftslehre. Ausnahmen bilden die eigentlichen Schutzwaldungen im Gebirge, an den Küsten, an großen Strömen u. s. w., deren Ertrag hauptsächlich in dem Schutz besteht, welchen sie den dahinter liegenden Kulturgründen gewähren, weniger in dem Holz, welches sie artümnlichten Gewiß erscheint es aber den Eigentümlichkeiten der F. gegenüber vollständig gerechtfertigt, wenn der Staat seinen Waldbesitz möglichst zu eben und zu vergrößern sucht. Muß er dabei, ebenso wie andere Großbesitzer, mit einer den Bodenwirtschaften überhaupt eigenen niedrigen Verzinsung der Wirtschaftskapitale zufrieden sein, so ist immerhin der Waldbesitz eine sehr beachtenswerte Einnahmequelle für den Staatshaushalt. Durch die staatliche F. einen Teil der Ausgaben zu decken, dadurch die Steuerlast zu erleichtern, ist eine gesunde Finanzpolitik, weil der Staat seine

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 28Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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