Frankfurter Attentat ist die Bezeichnung für einen rasch unterdrückten Aufstand, welchen 3. April 1833 eine Anzahl Studenten, unterstützt von Bauern der Umgegend, in Frankfurt a. M. hervorriefen, um den Bundestag zu sprengen. Anlaß zu der Unternehmung waren die 28. Juni 1832 gefaßten Beschlüsse des Bundestags gegen die Presse. Die Aufständischen stürmten die Haupt- und Constablerwache, wurden aber bald durch das Militär zurückgedrängt. Viele retteten sich durch die Flucht, andere wurden verhaftet und dann meist zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt; doch erhielten diese im Herbst 1838 die Erlaubnis zur Auswanderung nach Amerika. rankfurter Friede wird der am 10. Mai 1871t zu rankfurt a. M. zwischen dem DeutschenReiche und rankreich abgeschlossene Friedegenannt, welcher den und im wesentlichen die Prä iminarien von Versai (unter Deutsch-Französischer Krieg, Bd. V, S. 200) bestätigte. Frankreich trat in demselben noch einige deutschredende Ortschaften an der lothring. Grenze an Deutschland ab, wogegen es einen viel größern französisch redenden Distrikt in der Umgebung von Belfort zurückerhielt. Den in den abgetretenen Gebieten wohnenden franz. Unterthanen, welche die franz. Nationalität zu behalten beabsichtigten, wurde bis zum 1. Okt. 1872 volle Freiheit gewährt, optieren, d. die Wahl gelassen, ihr Domizil zu verlegen. Andere Bestimmungen des Friedensvertrags betreffen die Termine der Auszahlung der 5 Milliarden und, mit Bezug darauf, der Räumung der besetzten franz. Departements, die Auslieferung der Archive, Dokumente und Register der Ig⸗ dem M Territorien, die Schiffahrt auf der Mosel, dem Marne-Rhein⸗, dem Rhoöne-Rhein⸗ und Saarkanal, die kirchlichen, industriellen und Handelsverhältnisse der abgetretenen Gebiete; ferner die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Frankreich, die Rechte der vertriebenen Deutschen, die Rückkehr der ühhrez denden He die Verpflegung der in Frankreich bleienden Besatzungstruppen und 20. andere Punkte. In einigen Zusatzartikeln regelt der Friedensvertrag die Verhältnisse der an das Deutsche Reich übergegangenen Eisenbahnen. Dem Frankfurter Vertrage traten 14. Mai die Bevollmächtigten der süddeutschen Staaten zu Berlin bei, worauf die Ratifikationen in Frankfurt 20. Mai zwischen Bismarck und Favre selbst ausgetauscht wurden. Eine Zusatzkonvention zum Frankfurter Friedensvertrage wurde zwischen Bismarck und dem franz. Finanzminister Pouyer-Quertier 12.Okt. 2 Berlin abgeschlossen und am 20. Okt. ratifiziert. In erselben gab Deutschland nachträglich noch die Ge-Igney, sowie einen Teil des Gemeindebezirks von Avricourt an Frankreich zurück. (S. Deutschland und Deutsches Reich und Frankreich.) h beißt eine Rezeß (Kompositionsschrift oder Buch) heißt eine von Melanchthon entworfene,‚ 18. März 1558 zu Frankfurt a. M. von sechs evang. Rialz den drei Kurfürsten Otto Heinrich von der falz, August von Sachsen, Joachim II.von randenburg, dem Pfalzgrafen Wolfgang von Zweibrücken, Herzog Christoph von Württemberg und Landgraf hilipp von Hessen, unterzeichnete Erklärung. urch dieselbe wollten sie die von den Katholiken wiederholt ausgesprochene Behauptung widerlegen, die Anhänger der Augsburgischen Konfession seien untereinander über wichtige Lehren uneinig. —½½ν Schwarz, schwarze Farbe, welche durch Verkohlen von Weinhefe, Weintrestern, Weinreben in verschlossenen eisernen Cylindern und feines Pulvern und Schlämmen der dabei verbleibenden kohligen Masse gewonnen wird. Dient als Ma-IFrau auch als Zusatz zur Druckerschwärze. durch Vorausbezahlung des für die Beförderung Woponm Portos, geschieht durch Aufkleben von rankomarken (s. Freimarken) auf die Briefe oder Begleitadressen zu Paketen; Frankierungszwang, soviel wie Frankozwang; Frankatur, Frankierung, Freimachung.