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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Frauen entgegenstehen; 2) gewerbliche Ausbildun der Frauen; 3) Arbeitsvermittelung (mit Ausschlü jedoch der niedern Dienstverrichtungen des Gesir des u. s. w.); 4) Einrichtung von Verkaufsstelle für Arbeitserzeugnisse der Frauen; 5) Schutz sell ständig beschäftigter Frauen gegen Benachteiligun in sittlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Ar Grund dieser Zweckhestimmungen begründete de Verein nach und nach Unterrichtskurse in den Handelswissenschaften. im gewerblichen Zeichnen, im Zuschneiden und Nähen, in der Stenographie, ferner eine Setzerinnenschule, ein Arbeitsnachweisungsbüreau, ein Pensionat für Gouvernanten (sog. Victoriastift), Anstalten, welche gegenwärtig in dem als Eigentum erworbenen Lette-Vereins⸗ — — Berlin größtenteils vereinigt sind. AÄhniche Vereine entstanden in Bremen, Hamburg, Darmstadt, Karlsruhe, Wien, Breslau, Dresden, Glogau, Kassel u. s. w., von denen der größte Teil unter der Führerschaft des Lette-Vereins sich zu einem Frauenvereinsverbande 1870 zusammenschloß und durch eine besondere Zeitschrift, den von Jenny Hirsch in Berlin redigierten Frauenanwalte, vertreten wird. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Frauenerwerbsfrage wesentlich als Frauenbildungsfrage aufzufassen und daher die Ungerechtigkeit zu überwinden ist, die dem weiblichen Geschlecht bisher die Bildungsanstalten versperrte, auf denen die männliche Jugend neben der allgemeinen Bildung auch die Befähigung zu höhern und wertvollen Berufsarbeiten erlangt. Grundsätzlich ist von dem Satze auszugehen, den Moritz Müller aus Pforzheim formuliert hat: «Die Frau ist zu allen Arbeiten ge ellschaftlich berechtigt, zu denen sie befähigt ist.o Der Staat hat die Verpflichtung, dem nachgewiesenen Bildungsbedürfnis auch der Frauen zu entsprechen, und muß mit den Forderungen der Zeit Schritt halten. Zunächst kommt es darauf an, dasjenige richtig zu erkennen, was dem doppelten Zwecke der gewerblich ökonomischen Bildung und der häuslichen Stellung der Frauen in der Familie gleichzeitig entspricht. Im Anschluß an die Schichtungen der modernen Gesellschaft sind daher, von dem allgemein menschlichen Bildungsinteresse abgesehen, auf Grund der bisherigen Erfahrungen wesentlich folgende Anstalten dem Erwerbszwecke der Frauen entsprechend: 1) Handarbeitsunterricht für die Volksschule; 2) kunstgewerblicher Unterricht in den größern Städten; 3) Unterricht in den Handelswissenschaften, zumal der Buchführung; 4) Spezialbildung für das Lehrfach, in welcher Hinsicht namentlich Bayern viel gethan hat, jedenfalls aber noch viel mehr geschehen muß, wenn man im kath. Deutschland die Erziehung durch geistliche Orden und Kongregationen ersetzen will; 5) technische Vorbildung für die Krankenpflege, wofür namentlich der Albert-Verein in Dresden und der Alice-Verein in Darmstadt labgesehen von den kirchlichen Diakonissenanstalten) bemüht sind; 6) künstlerische Vorbildung für Musik und Malerei in Konservatorien und Akademien. In zweiter Linie kommen in Betracht die technischen Vorbereitungen für einzelne Spezialfächer, wie die Telegraphie, den Eisenbahnbüreaudienst, das Postfach, in welchem die Frauen teils eine ausgedehntere Beschäftigung (wie in der Schweiz, Schweden, England), teils eine aushilfliche Verwendung (wie in Deuts chland) finden. Prinzipiell läßt sich den Frauen auch nicht wohl das Recht abstreiten, sich denjenigen Berufszweigen zu widmen, die eine akademis che Vorbildung erfordern (Frauenstudium). Selbstverständlich aber dürften ihnen in dieser Beziehung auch keine Vorrechte eingeräumt werden, d. h. sie müßten genau dieselbe Vorbildung nachweisen und dieselben Prüfungen bestehen wie die jungen Männer. Bei strenger Festhaltung dieser Bedingungen würde in Deutschland die Zulassung der Frauen zu dem Universitätsstudium wohl keine Bedenken haben, aber auch schwerlich eine große Bedeutung für die F. erlangen, da die Zahl der Frauen, die eine vollständige Gymnasialbildung durch das Zeugnis der Reife nachzuweisen im Stande wären, voraussichtlich immer sehr klein bleiben würde. In erster Linie handelt es sich bei dem Universitätsstudium der Frauen um die Medizin, in zweiter käme die Ausbildung für das höhere Lehrfach in Philologie, Mathematik u. s. w. in Betracht. Gegen weibliche Advokaten und Theologen, die in Amerika bereits zu finden sind, wird sich die europ. Sitte doch wohl noch sträuben. Doktorinnen der Medizin und der Philosophie sind früher schon vereinzelt in Deutschland vorgekommen (Frau von Siebold, Dorothea Schlözer u. a.); aber in der neuern Zeit verhalten sich die meisten deutschen Universitäten ablehnend gegen die Zulassung weiblicher Studierenden, zumal solcher, die kein Maturitätszeugnis aufzuweisen 9—1150 In Zürich und Bern dagegen befand sich seit 1867 Hiedtner eine Anzahl Studentinnen, hauptsächlich Medizinerinnen, und manche haben ihre Studien auch erfolgreich zum Abschluß bracht. Freilich hat es auch nicht an manchen Anstößigkeiten gefehlt, namentlich seitens der Russinnen. Auch die in Rußland selbst mit dem Frauenstudium (an eigenen weiblichen Gymnasien und in besondern Universitätslehrkursen) gemachten Erfahrungen sind nicht ermutigend, da sie zeigen, wie leicht die jungen Mädchen auf nihilistische und andere Abwege zu verlocken sind. In Frankreich ist die Frage prinzipiell einfach im Sinne der Gleichstellung der Frauen gelöst. Wenn ein Mädchen unter denselben Bedingungen, wie ein junger Mann, das Baccalaureats-(d. h. das Maturitäts⸗) Eramen bestanden hat, so steht ihr auch der Weg zum akademischen Studium und zur Doktorpromotion in gleicher Weise offen. Aber die Baccalaureatsprüfung wird eben durchschnittlich jährlich nur von zwei bis drei Kandidatinnen abgelegt. In England stößt das medizinische Studium der Frauen noch immer auf manche Schwierigkeiten, wenn auch in London eine eigene Medical school for womend gegründet worden ist. In Amerika dagegen ist die Zahl der weiblichen Arzte bereits auf mehr als 500 gestiegen und auch der Anteil der Frauen am höhern Unterrichtswesen, sogar am Knabenunterricht, ein sehr bedeutender. Der höhere weibliche Unterricht bedarf übrigens auch abgesehen von den wissenschaftlichen Rücksichten in Deutschland wie in andern Ländern mannigfacher Verbesserungen, besonders im Sinne größerer Vertiefung. Das in Berlin unter dem Protektorat der deutschen Kronprinzessin gegründete Victoria-Lyceum ist ein bemerkenswerter Versuch, den gegenwärtigen Bedürfnissen der höhern Frauenbildung zu entsprechen. In Amerika gibt es sog. Frauen-Universitäten in größerer Zahl, jedoch herrscht dort wie überhaupt im engl.⸗ amerik. Unterrichtswesen ein mehr auf Stoffreception berechnetes System, das den deutschen Anschauungen von tieferer Geistesbildung nicht entspricht. Ebenso wenig wird man sich in Deutschland mit der amerik. Methode befreunden, nach welcher beide Geschlechter auf allen Altersstufen gemeinschaftlich erzogen werden. Vgl. August, «Die soziale Bewegung auf dem Gebiete der Fraueno (Hamb. 1868), Daul, Die Frauenarbeitv (Altona 1868); Wachler, Zur rechtlichen ½ der Frauen (Bresl. 1869); Robert König, Zur Charakteristik der F.» (Bielef. 1870): Weiß, „Der Notstand unter den Frauen und die Abhilfe desselbend (Berl. 1870); Ph. von Nathusius, (Zur F.» (Halle 1871); Mill, «Die Hörigkeit der Frauy (aus dem Englischen von Jenny Hirsch, 2. Aufl., Berl. 1872); Hedwig Dohm, „Die wissenschaftliche Emancipation der Frau» (Berl. 1874); dieselbe, Der Frauen Natur und Rechto (Berl. 1876); (The rights of womeno (Lond. 1875); L. von Stein, „Die Frau auf dem Gebiete der Nationalökonomier (Stuttg. 1875); derselbe, «Die Frau auf dem sozialen Gebieter (Stuttg. 1880); L. Schwerin, „Die Zulassung der Frauen zum ärztlichen Berufs (Berl. 1880). [tum und Asplenium.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 247Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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