Freeholders, die brit. Grundeigentümer, welche von ihren Gütern jährlich wenigstens 40 Pfd. St. Abgabe entrichten und bei den Parlamentswahlen zu votieren berechtigt sind.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 256Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei