FeedCopyholders
Recht & StaatBrockhaus 1882

Copyholders heißen in England die Erbpächter, die, nach verschiedenen meist sehr alten Verträgen mit den Grundherren, Grundstücke gegen Entrichtung von Zins und sonstigen Gebühren bewirtschaften. Früher war die Zahl derselben sehr groß. Wegen der mannigfachen Deralten Erbkeiten, welche aus der Ungleichheit der alten Er pachtgebräuche entstanden, hat jedoch das Parlament neuerdings Maßregeln für die allmähliche Beseitigung der C. getroffen, indem es die Umwandlung der Pachtgebühren in eine feste jährliche Rente, oder die völlige Ablösung des Zinses und die Umwandlung der Erbpacht in ein Freigut EKreehold) durch Zahlung einer bestimmten Kapitalsumme, möglich machte und erleichterte. Seit dem 1. Juli 1853 steht es f owohl dem Grundherrn als dem Erbpächter frei, diese Ablösung zu fordern, und infolge davon ist gegenwärtig die ahl der C. in steter Verminderung begriffen. rmißt, sind unter K aufzusuchen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 585Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 6

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6