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Recht & StaatBrockhaus 1882

Grundholde hießen die von einem größern Grundbesitzer abhängigen hörigen Leute und Schutzbefohlenen. Sie wurden in älterer Zeit mit den Grundstücken, zu denen sie gehörten, verkauft.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 562Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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