Grundholde hießen die von einem größern Grundbesitzer abhängigen hörigen Leute und Schutzbefohlenen. Sie wurden in älterer Zeit mit den Grundstücken, zu denen sie gehörten, verkauft.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 562Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei