FeedFreimaurerei
AllerleiBrockhaus 1882

Freimaurerei, Massonei oder Maurerei (engl. free-masonry, frz. frane-magonnerie) ist Lebenskunstlehre und Lebenskunstübung. Sie bezweckt die sittliche und geistige Veredlung des Menschen und die Beförderung menschlicher Glückseligkeit. Aus den Bauhütten der vereinigten alten Werkmaurer hervorgegangen, bedient sie sich der von ihnen überkommenen Formen in symbolischer Weise, beobachtet die bedeutungsvollen Gebräuche derselben als Zeichen der Verbrüderung und als Mittel zur Anregung des höhern Sinnes und Strebens und arbeitet, indem sie ihren Zweck durch gute Thaten zu erfüllen trachtet, an dem geistigen Bau der Menschheit. Sie vereinigt würdige, getreue und ehrbare Männer, ohne Rücksicht auf Unterschied der Nationalität, der Hautfarbe, des Vaterlandes, des bürgerlichen Standes, der Religion und der polit. Meinung, und kennzeichnet ihr Wesen darin, jene Trennungen auszugleichen, ihre Außerungen und Gegensätze fern zu halten und die einander entfremdeten Menschen auf dem freien Felde rein menschlicher Beziehungen und Pflichten in inniger Bruderliebe miteinander zu verbinden. Das Werk der F. beruht auf dem Glauben an eine sittliche Weltordnung. Die Freimaurer verehren Gott unter dem Namen des Baumeisters der Welten und die freimaurerischen Symbole weisen auf die höhere Bestimmung des Menschen und die Unsterblichkeit der Seele hin. Durch Lehre und Beispiel eifert die F. zur Bethätigung des höchsten Sittengesetzes an, welches lautet; «Liebe Gott über alles und deinen Nächsten wie dich selbstlo Obgleich der Freimaurerbund keine einheitliche Spitze und Leitung hat, sondern aus unabhängigen Großlogen besteht, welche nur durch gleiches Streben und durch eine Art von Gesandtschaften (Repräsentanten) miteinander verbunden sind, so ist er doch seinem innersten Wesen nach ein allgemeiner Bund und daher bilden alle Logen der Erde ideell nur eine Loge. Er ist kein Geheimbund, sondern eine geschlossene Gesellschaft; denn geheim ist weder sein Bestehen noch sind es seine Grundsätze, seine Gesetze, seine Geschichte, seine Mitglieder. Geheim sind nur die Erkennungszeichen und die Aufnahmegebräuche. Den Ursprung der gegenwärtigen F. hat man in der Bauhütte des Mittelalters zu suchen; die Ableitung von Salomo und seinem Tempelbau, von den Mysterien der Agypter und Griechen, vom Bunde der Pythagoräer, dem Orden der Tempelherren u. s. w. ist gänzlich zu verwerfen, wenn auch einige dieser Gesellschaften eine gewisse Ahnlichkeit mit der F. zeigen sollten. Bei jedem größern Bau ist es nämlich die Sitte der Bauleute, auf dem Bauplatze eine hölzerne oder steinerne Hütte zu errichten, um darin die Werkzeuge aufzubewahren. Im Mittelalter wurden in diesen Hütten vor Beginn und bei dem Feierabend Andachtsübungen gehalten; ferner ward daselbst das Hüttenrecht geübt, d. h. alle Arten von Streitigkeiten unter den Bauleuten geschlichtet, denn sie hatten ihre eigenen Obern und waren nicht der Ortsobrigkeit unterthan; sie waren gefreiet und nannten sich deshalb freie Maurer. Sodann wurden in der Bauhütte Lehrlinge angenommen und in den geheimgehaltenen Kenntnissen des Gewerks unterrichtet und Gesellen unter bestimmten Formen und Mitteilung von Erkennungszeichen in die Brüderschaft aufgenommen. Dabei ist zu bemerken, daß anfangs Geistliche und Mönche, besonders Benediktiner, sich der Baukunst widmeten, da den Männern aus dem Volk beinahe alle höhern Kenntnisse abgingen. Die bauverständigen Mönche wurden oft in ferne Länder verschrieben; an diese Mönche schlossen sich je 100 — 300 Arbeiter an, welche im 10. Jahrh. Laienbrüder genannt wurden. Als bauverständiger Mönch zeichnete sich der Abt Wilhelm des Klosters Hirschau in Württemberg aus (1080—91), vorher Meister der Bauhütte zu St. Emmeran in Regensburg, ein geborener Pfalzgraf von Schyren oder Scheuren. (Vgl. Heideloff, „Die Bauhütte des Mittelalters in Deutschlando, Nürnb. 1844.) In diesen Bauhütten bildete sich der got. oder deutsche Baustil aus, als dessen Vollender Albert von Straßburg betrachtet wurde. Allmählich ging die Bauwissenschaft zu den Laien über; bereits im 13. Jahrh. bestanden in Halberstadt, Magdeburg, Köln und Bremen Bauhütten, welche von Laien geleitet wurden. Die Gebräuche und Hüttengeheimnisse wurden nicht schriftlich aufgezeichnet, wohl aber die Hüttengesetze. Die älteste, diese Gesetze enthaltende Urkunde wurde von Halliwell (The early history of Freemasonry in Englandv, Lond. 1840; deutsch von Asher, Hamb. 1842, und von Marggraff,‚, Lpz. 1842) herausgegeben. Die ältesten deutschen Urkunden sind die Ordnung von Straßburg von 1459 und von Torgau von 1462. In England erhielt sich das german. Hüttenwesen am längsten; hier traten zu Ende des 16. und zu Anfang des 17. Jahrh. als Kangenommene Maurero (accepted masons) auch Hochgestellte und Gelehrte bei, welche auf die Umgestaltung der alten Brüderschaft einen bedeutenden Einfluß übten. Zu neuem Leben erwachte die Bauhütte nach dem großen Brande von London 1666. Nach dem Wiederaufbau von London und der Vollendung der Paulskirche aber gerieten die Bauhütten wieder in Unthätigkeit, sodaß 1717 nur noch vier Logen oder Bauhütten in London und Westminster bestanden. Diese traten unter dem besondern Einflusse des Predigers Anderson und des Rechtsgelehrten und Naturkundigen Desaguliers zu einer Großloge zusammen, welche der Werkmaurerei entsagte und es sich zur Aufgabe machte, den geistigen Bau, d. h. die Erhebung und Einigung der Menschheit, zu befördern 0 au 8. Sayer, erster Großmeister); sie lehnte sich an die althergebrachten Gebräuche und Bestimmungen der Werkmaurerbrüderschaft an, tte dabei aber nur Geistiges im Auge. Diese roßloge übernahm zunächst die Oberleitung der engl. Logen, die sich rasch vermehrten, und ward durch Erteilung von Konstitutionsbriefen nach auswärts die Mutter aller Großlogen. Der genannte Prediger Anderson erhielt von derselben den Auftrag, aus den eingeforderten alten Urkunden und Huttenbüchern eine Konstitution zu entwerfen, die das Gemeinsame der alten Bücher aufnähme, und doch zugleich auch den veränderten Verhältnissen Rechnung trage; er übergab der Großloge diese Konstitution 27. Dez. 1721, und 1723 wurde sie in London gedruckt. Diese Konstitution gilt seitdem als Haupturkunde des Bundes. Als charakteristisch sind aus derselben folgende Pflichten hervorzuheben: Der Maurer ist verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesleugner noch irreligiöser Wüstling sein. Obwohl nun die Maurer in alten Zeiten in jedem Lande verpflichtet wurden, von der Religion dieses Landes oder dieser Nation zu sein, welche es immer sein mochte, so wird es doch jetzt für dienlicher erachtet, sie allein zu der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen übereinstimmen, ihre besondern Meinungen aber ihnen selbst zu überlassen, d. i. gute und treue Männer zu sein oder Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch was immer für Benennungen oder überzeugungen sie unterschieden sein mögen. Hierdurch wird die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung und das Mittel, treue

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 276Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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