Friedlosigkeit, im altgerman. Prozesse der Zustand desjenigen, welcher, als in die Oberacht (s. unter Acht) verfallen, seiner bürgerlichen und Vermögensrechte verlustig und Kaus dem Frieden in den Unfrieden gesetzto, mit andern Worten, alles Rechtsschutzes ledig war.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 314Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei