Echtlosigkeit (mitteldeutsch echt Ehe, Gesetz, Recht), der Zustand des Rechtlosen, war eine Folge der Acht (s. d.). Der Echtlose büßt sämtliche Familienrechte ein, sein Vermögen, sein Lehn, sowie den Rechtsschutz; jeder konnte ihn verwunden und töten.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 723Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei