FeedEchtlosigkeit
Recht & StaatBrockhaus 1882

Echtlosigkeit (mitteldeutsch echt Ehe, Gesetz, Recht), der Zustand des Rechtlosen, war eine Folge der Acht (s. d.). Der Echtlose büßt sämtliche Familienrechte ein, sein Vermögen, sein Lehn, sowie den Rechtsschutz; jeder konnte ihn verwunden und töten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 723Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6