FeedFriedrich Wilhelm II.
GeschichteBrockhaus 1882

Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, 1786—97, geb. 25. Sept. 1744, war der Bruderssohn und Nachfolger Friedrichs II. Sein Vater, August Wilhelm, zweiter Sohn Friedrich Wilhelms 1., befehligte 1757 auf dem Rückzuge nach der Schlacht bei Kollin ein preuß. Armeekorps in Böhmen und der Lausitz, aber nicht mit Glück, weshalb er die Ungunst Friedrichs II. erfuhr, und tarb bald darauf 1758. Nach seinem Tode wurde er Sohn von seinem Oheim, Friedrich II., als Prinz von Preußen zum Kronprinzen erklärt. Der junge Prinz Eberließ sich bald einer Lebensweise, welche der Oheim mißbilligte und welche beide viele Jahre hindurch voneinander entfernte. Sein Regierungsantritt fand nach Friedrichs II. Tode (17. Aug. 1786) unter günstigen Umständen statt. Preußen war in keinen Kampf mit äußern Foltut verwickelt, es hatte sogar durch Friedrichs II. olitik in der letzten Zeit seines Lebens eine Art von schiedsrichterlichem Einfluß auf die Angelegenheiten Europas gewonnen, der Staatsschatz war gefüllt und das Heer in einem achtunggebietenden Zustande. Die erste Teilnahme F.s an auswärtigen Angelegenheiten bestand darin, daß er 1787 eine Armee unter dem Herzoge Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig nach Holland schickte, wo die antioranische Partei den Erbstatthalter vertrieben und dessen Gemahlin, die Schwester des Königs, bei ihrer Reise nach dem Haag beleidigt, dafür aber keine Genugthuung gegeben hatte. Die Preußen drangen ohne Widerstand bis Amsterdam vor, und die alte Ordnung der Dinge wurde bald wiederhergestellt, auch 15. April 1788 eine Schutzverbindung im Haag zwischen Preußen, England und Holland geschlossen. In dem Kriege zwischen Schweden und Rußland (1788) hinderte der König in Verbindung mit England den fernern Angriff Dänemarks auf Schweden. Dem Kaiser Joseph trat F., im Anschluß an Friedrichs II. mit dem Fürstenbunde inaugurierte Politik und berathen von dem Minister Hertzberg, entschieden feindlich entgegen und suchte auch Rußlands Einfluß zu brechen, um so die leitende Stellung in Europa für Preußen zu gewinnen: so verbürgte er der Pforte 1790 alle ihre Besitzungen und reizte dadurch Osterreich so, daß der Krieg unvermeidlich schien. Doch Leopold II., der eben die Regierung antrat, wollte keinen Krieg mit Preußen und durch geschicktes Nachgeben unter Vermittelung Englands und Hollands 27. Juli 1790 den Vertrag von Reichenbach zu Stande, laut welchem Esterreich von der Verbindung mit Rußland zurücktrat und den Türken alle Eroberungen bis auf den Aluta-Bezirk zurückzugeben versprach. Der Friede zu Sistowa wurde bald darauf wirklich zwischen Österreich und der Pforte unter dieser Bedingung abgeschlossen. Die Mißverständnisse über die Reichenbacher Konvention glichen Leopold II. und der König bei ihrer Zusammenkunft zu Pillnitz im Aug. 1791 aus, und gegen die Revolution wurde hier die Deklaration vom 27. Aug. unterzeichnet, welche eine bewaffnete Intervention mit allerdings sehr gemäßigten Ausdrücken in Aussicht stellte. Hertzberg aber, über diesen Gang der preuß. Politik unwillig, nahm seine Entlassung. Infolge des Defensivbündnisses, das er 7. Febr. 1792 in Berlin mit Ssterreich schloß, ließ der König, abs Frankreich dem Reiche den Krieg erklärte, im Juni 1792 unter dem Herzoge von Braunschweig ein Heer von 50000 Mann in Frankreich einrücken, dem er selbst mit den Prinzen bald darauf nachfolgte. Aber die Unentschlossenheit des Herzogs, die Planlosigkeit der Kriegführung und die Zwietracht unter den Verbündeten ließen die anfangs gewonnenen Vorteile wieder verloren gehen und verursachten empfindliche Verluste. Preußen, durch die poln. Wirren im Osten engagiert, schloß mit der Republik Frankreich den Separatfrieden vom 5. Aug. 1795 zu Basel (s. d.). Glücklicher war die Politik des Königs gegen Polen. Von Preußen aufgefordert, hatten die Polen unter König Stanislaus Poniatowski die russ. Truppen und den von Rußland dem poln. Könige beigeordneten Rat vertrieben und eine neue Konstitution entworfen, nach welcher Polen aus einem Wahlreich in eine Erbmonarchie unter dem Hause Sachsen verwandelt werden sollte. Preußen ebenso wie OÖsterreich hatten die neue Verfassung gebilligt und das erstere in dem Vertrage vom 29. März 1790 die Unteilbarkeit des poln. Staats anerkannt, demselben auch seine Hilfe mit 40000 Mann Infanterie und 4000 Mann Kavallerie zugesichert, halls sich eine fremde Macht in dessen innere Angelegenheiten mischen würde. Katharina H. aber erklärte die neue poln. Verfassung für französisch und jakobinisch und benutzte die Abwesenheit des Königs, um rasch Polen zu erobern. Der König, der nach jenem Bündnis entweder [Polen gegen Rußland verteidigen oder dasselbe Umit Rußland zum zweiten male teilen mußte, entschied sich für das letztere und ließ 1793 Truppen unter Möllendorf in Großpolen einrücken und einen Landstrich besetzen, der 60570 akm groß und, mit Einschluß von Danzig und Thorn 1200000 E. fassend, unter dem Namen Sudpreußen mit Westeußen verbunden wurde. Obgleich nun der eichstag von Grodno diese Abtrennung und den der Mraine. Verlust von Litauen, Podolien und r Ukraine an Rußland zu genehmigen gezwungen war, brach doch im April 1794 unter Kosciuszko und Madalinski ein Aufstand der Polen zur Wiederherstellung ihrer Selbständigkeit aus, in welchem anfangs die Russen und auch die Preußen mehrmals besiegt wurden, bis endlich Kosciuszko von dem russ. General Fersen 10. Okt. erst geschlagen, dann gefangen und Praga 4. Nov. von Suworow erstürmt ward. Die Folge war die dritte Teilung Polens, wobei Preußen alles Land westlich vom Niemen mit Warschau, im ganzen 54500 akm mit 1 Mill. E., erhielt, welche man teils zu den benachbarten Provinzen schlug, teils als Provinz Neuostpreußen vereinigte. Eine neue Landesvergrößerung, die aber vollkommen rechtlich begründet war, erhielt Preußen durch den Erwerb der fränk. Fürstentümer Ansbach und Bayreuth. Auf dieselben hatte es alte Erbansprüche, die noch zuletzt im Frieden zu Teschen 1779 anerkannt worden waren. Am 2. Dez. 1791 trat der kinderlose Markgraf Karl Alexander diese Fürstentümer dem Könige gegen eine Leibrente von 500000 Fl. ab und 28. Jan. erfolgte preußischerseits die Besitznahme der 8800 qkm und 385 000 E. umfassenden Länder. Der König starb 16. Nov. 1797. Zwar ½½% F. den preußischen Staat um 121000 qkm und 2½ Mill. Seelen vergrößert, aber die Ordnung und Festigkeit desselben im Innern, sowie das Ansehen und die Würde nach außen waren erschüttert, und an die Stelle der 70 Mill. im Staatsschatze, die Friedrich II. hinterließ, waren 22 Mill. Schulden getreten. Wohlwollend und nicht ohne Kenntnisse, hatte der König im Anfange seiner Regierung durch mehrere Beweise von Großsinnigkeit und Milde schöne Hoffnungen erweckt. Er suchte die Lasten des Volks zu erleichtern, hob die drückende, nach franz. Art eingerichtete Regie und somit die allzu große Strenge der Zollverfassung auf, milderte die Militärverhltnisse, unterstützte Landwirtschaft, Gewerbthätigkeit und Handel, legte viele Kunststraßen an, gründete Bildungsanstalten für Militärs und für Chirurgen, z. B. das Kadettenkorps zu Kalisch und die Pépiniere zu Berlin, und ließ das neue Gesetzbuch, das Friedrich II. vorbereitet hatte, vollenden (1788) und unter dem Namen „Preuß. Landrecht 1794 einführen. Aber von Anfang an reihte sich an das Gute, das geschah, mancherlei Schlimmes. Unkundig der Regierungsgeschäfte, da Friedrich II. bei Lebzeiten seinem Nachfolger keine Teilnahme an nüchen u gestattet hatte, hingegeben seinen Schwächen und von unfähigen oder betrügerischen Ratgebern, Bischofswerder, Wöllner und Lucchesini, und der zur Gräfin Lichtenau erhobenen Tochter des Kammermusikus Enke, die man zum Schein mit dem Kammerdiener Rietz verheiratete, geleitet, ließ der König die Geisteshelle, Selbstthätigkeit und Regentensorgfalt seines großen Vorgängers vermissen. Besonders erregte das Censuredikt vom 19. Dez. 1788, das alle in- und ausländischen Buücher der Beurteilung besonderer Behörden unterwarf, sowie das von dem pietistischen Wöllner d.) verfaßte Religionsedikt vom 9. Juli 1788, welches den Geistlichen jede Abweichung vom kirchlichen Lehrbegriffe bei Strafe der Absetzung verbot und die Anstellbarkeit der Geistlichen und Lehrer von einer Prüfung ihrer Rechtgläubigkeit abhängig machte, vielseitigen Widerspruch. Noch mehr steigerte sich dieUnzufriedenheit gegen die Ratgeber des Königs und diesen selbst durch eine am 5. März 1792 erlassene Verschärfung des Censuredikts, wonach die Tadler der Landesgesetze mit harter Strafe bedroht wurden. (S. F.s erste Gemahlin war Elisabeth Christine Ulrike, Prinzessin von Braunschweig, von der er eine Tochter, Friederike, vermählte Herzogin von Nork, hatte. Nachdem er sich 1769 von ihr getrennt, vermählte er sich mit diedmp Luise von Hessen-Darmstadt (gest. 1805) die ihm vier Söhne gebar: Friedrich Wilhelm III., seinen Nachfolger; den Prinzen Ludwig, gest. 1796; den Prinzen Heinrich, gest. 1846, und den Prinzen Wilhelm, gest. 1851, so- wie zwei Töchter, Wilhelmine, Gemahlin des Erbprinzen von Oranien, und Auguste, Gemahlin des Erbprinzen von Hessen-Kassel. Außerdem ging der König noch zwei 190 zur linken Hand ein, mit dem Fräulein von Voß, die er zur Gräfin Ingelheim erhob (gest. März 1789, nachdem sie einem Sohn das Leben gegeben), und mit der Gräfin Sophie Dönhof, von der Miist Kinder hatte, den nachherigen General und Ministerpräsidenten Grafen Brandenburg, und eine Tochter, die spätere Gemahlin Herzogs Iuneemie von Anhalt-Köthen. Interessante Mitteilungen aus dem Privatleben F.s bietet das Werk der Gräfin von Voss: Reun-Undsechzig Jahre am preuß. Hofe » (Lpz. 1876).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 332Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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