FeedGalgen
TechnikBrockhaus 1882

Galgen (wahrscheinlich von dem nord. Gagl, d. i. Ast, abzuleiten), eine Vorrichtung zur Vollstreckung der Todesstrafe mittels des Stranges, besteht entweder nur aus einer aufrechten Säule, in deren oberes Ende ein Balken rechtwin kelig ein-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. VII. greift (Schnell-, Wipp⸗, Knie⸗ oder Soldatengalgen), oder aus zwei oder drei in die Erde gelassenen igem mit darüber gelegten Querhölzern (Dorfgalgen), oder aus einer gemauerten kreisförmigen Erhöhung, auf welcher drei Säulen oder Pfeiler die Querbalken tragen (Hochgericht). G. der letztern Art dienten zugleich in Deutschland als Denkzeichen des unzweifelhaften Rechts zur Handhabung der hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit. Ihre Errichtung oder Wiederherstellung erfolgte unter zwangsweiser Verwendung sämtlicher Baugewerke, wobei der Richter mit der Arbeit begann, damit die eine Innung der andern die Beteiligung an dem unehrlichen Werke nicht zum Vorwurf machen konnte. Die Kosten fielen der Gerichtsherrschaft zur Last, wenn selbige nicht kraft besondern Rechts die Gerichtsunterthanen zur Mitleidenheit iehen konnte (Galgensteuer). Bei Exekutionen sieg der Henker und nach ihm der Verurteilte auf einer Leiter bis zu einem der Querhölzer, an welchem der Delinquent aufgeknüpft und durch Hinwegziehen der Leiter zum Tode befördert wurde. In England und den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es keine derartigen bleibenden Bauten, indem hier der G. auf eine für jeden Fall besonders aufgeschlagene Bretterbühne zu stehen kommt. Der Verurteilte tritt auf eine Fallthür, welche, nachdem ihm die Schlinge um den Hals gelegt worden ist, zur Entziehung des Stützpunktes nach unten geöffnet wird.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 465Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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