Gare, derjenige Zustand eines durch technolog. Mittel veränderten Stoffs, worin derselbe als fertig, zum beabsichtigten Gebrauche geeignet angesehen wird. So nennt man im gewöhnlichen Leben die Speisen, das Brot gar (gar gekocht, gar gebraten, gar gebacken), wenn sie die zum Genusse erforderliche Vollendung erlangt haben. — Als technischer Ausdruck kommt G. vielfach in Zusammensetzungen vor: der Gargang oder gare Gang des Hohofens liefert gares (gutes graues, zur Gießerei taugliches) Eisen und Garschlacke; das
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 539Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei