Garnisonschule, eine Unterrichtsanstalt, die in mehrern preuß. + H speziell für die Militärkinder, teils durch Stiftungen, teils von staatlicher Seite begründet worden ist, so z. B. die Garnisonlehrschule in Potsdam, die Garnisonarbeitsschule in Potsdam, die von Schwendische G. in Spandau, das Soldatenkinderhaus in Stralsund. Befindet sich keine solche Schule in einer Garnison, so wird für den Schulunterricht der Militärkinder anderweitig durch die Militärbehörden gesorgt. Als Militärkinder gelten in dieser Beziehung die ehelichen und die durch nachfolgende Eheschließung mit der Mutter legitimierten Kinder und Stiefkinder der Unteroffiziere und Mannschaften des Friedensstandes, der Mannschaften der Invalidenhäuser und Invalidenkompagnien, der Mannschaften der militärisch organisierten Landgendarmerie, der untern Militärbeamten und der untern Civilbeamten der Militärverwaltung. Eine Garnisonschulkommission hat die betreffenden Geschäfte zu leiten, die G. zu beaufsichtigen, beziehungsweise die Zulassung aller Militärkinder zum Be⸗ +1 geeigneter Schulen unter möglichst günstigen edingungen zu vermitteln und die Gewährung einer Beihilfe zur Bestreitung der Kosten des Schulunterrichts für die Kinder der Unteroffiziere und Mannschaften des Friedensstandes und der Mannschaften der Invalidenhäuser und Invalidenkompagnien zu bewirken.