Gastrotomie (grch.) oder Bauchschnitt, die chirurgische Operation, welche im Aufschneiden und Eröffnen der Bauchhöhle besteht und gegen eingeklemmte Brüche, Verschlingung der Eingeweide, zur Entfernung großer Geschwülste, sowie als Voroperation des Kaiserschnitts (s. d.), als letztes Mittel der Entbindung, in Anwendung kommt. Im engern Sinne begreift man unter G. diejenige chirurgische Operation, bei welcher man auf den Bauchschnitt die operative Eröffnung des Magens fsolgen läßt, um entweder in den Magen eingedrungene Fremdkörper von größerm Umfang (wie verschluckte Gabeln, Messer u. dgl.) aus dem Magen zu entfernen oder um beginnende Krebsgeschwülste des Magens durch „Wernahn d. i. Ausschälung und darauf folgende Vernähung der gesunden Teile, zu beseitigen.