Gebundene Tage, in der alten Rechtssprache soviel wie Feiertage, weil an diesen kein Gericht gehalten werden darf. [Verkehr.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 620Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei