Gebundene Zeit oder Geschlossene Zeit (tempus clausum) heißt die Zeit, in welcher die kath. Kirche keine Eheschließungen gestattet. Dies ist der Fall in der Advents⸗ und Weihnachtszeit bis Epiphanien, und in der Fastenzeit von Aschermittwoch bis Sonntag Quadragesimä. Ahnliche Bestimmungen finden sich auch in der prot. Kirche.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 620Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei