FeedGenueral
GeschichteBrockhaus 1882

Genueral, die höchste militärische Rangklasse, welche indessen wieder mehrere Grade hat: Generalseldmarschall, G. der Infanterie (in der österr. Armee Feldzeugmeister) oder Kavallerie, Generallieutenant, Generalmajor. Den Titel G., wie die ganze militärische Rangordnung im 16. Jahrh. entstanden, führte zuerst bei den Spaniern der Oberbefehlshaber des Heers, bei den Deutschen hieß er auch wohl Generaloberst. Der Stellvertreter (Locotenent) des G. wurde später Generallieutenant genannt, und der den täglichen Dienst im Felde lei tende Oberstfeldwachtmeister Generalwachtmeister schließlich Generalmajor. Feldmarschall (s. d.) hief ursprünglich der Befehlshaber der Reiterei; dann aber wurde der höchste Grad der Generalität Ge neralfeldmarschall genannt. Die nächste Rangstuf (G. der Infanterie oder Kavallerie) ist später ein geschoben worden; sie gehört den kommandierender G. von Armeekorps. General-en-Chef heißt der Höchstkommandie rende einer Armee. General nennen aucheinige geistliche Orden, z. B Dominikaner und Jesuiten, ihren obersten Vorsteher Generaläbte, s. Archimandriten. Generaladintant, ein Adiutant mit der Charg des Generals; ein solcher kommt nur bei Souvera nen vor, deren Adjutanten niedern Grades die Bezeichnung Flügeladiutanten haben, während die bei ihrer Person Adiutantendienste verrichtenden Generale den Titel G. führen. Generaladvokat (avocat général), in Frankreich und Osterreich der Titel des Gehilfen des Generalprokurators. Generalanwalt (Attorney generah), s. unter Staatsanwaltschaft. Geueral-Artilleriekomitee, ein in Preußen zur Begutachtung wichtiger artilleristischer Fragen gebildetes Komitee, das von dem Generalinstrukteur der Artillerie präsidiert wird und dessen stimmführende Mitglieder aus den in Berlin garnisonierenden höhern Artillerieoffizieren entnommen werden. Das G. tritt nur auf besondere Veranlassung zusammen und zählt nur Mitglieder, die andere Dienststellen bekleiden. Das für fortifikatorische und Fragen des Ingenieurwesens gebildete Ingenieurkomitee desteht dagegen aus Mitgliedern, die demselben ständig zugeteilt sind; es wird von einem General präsidiert und gliedert sich in zwei Abteilungen zu je zwei Sektionen. Generalarzt steht im deutschen Heere an der Spitze des Medizinalwesens eines jeden Armeekorps und wird am dom auch Korps-Generalarzt genannt. Er steht dem kommandierenden General des Armeekorps als Sanitätsreferent zur Seite, zu seinem Ressort gehört die Aufsicht über die Ausführung des gesamten Krankendienstes, über das ärztliche Personal, die Erteilung der Instruktionen an letzteres, die Aufsicht über die Dispensieranstalten und über die für dieselben beschafften Medikamente. Ein G. erster Klasse hat den Rang eines Obersten, ein G. zweiter Klasse den eines Oberstlieutenants. Generalat bedeutet in Frankreich und einigen andern Staaten die Würde des Generals, in Osterreich-Ungarn aber die Bezeichnung des Territorialbezirks, der zu einem Generalkommando gehört. Generalauditeur, in mehrern Heeren der Chef der Militärjustizverwaltung, in andern Armeen nur die höchste Charge der Auditeure, d. h. der Militärjustizbeamten. Ersteres ist in Preußen, das nur einen G. hat, der Fall; derselbe präsidiert dem Generalauditoriat, dem obersten preuß. Militärgerichtshof. Letzteres gilt für Osterreich-Ungarn, das im Friedensstande des stehenden Heeres fünf Generalauditeure zählt, von denen einer Vorstand der vierten Abteilung des Reichskriegsministeriums ist, während drei Referenten beim Obersten Militärgerichtshofe sind und einer als Kanzleidirektor und Referent beim Militärobergericht fungiert. General-Baptists, s. unter Baptisten. Generalbaß ist nach der ital. Bezeichnung Basso continüo oder bloß Continuo in der ursprünglichen Bedeutung eine ununterbrochen fortgehende Grundstimme, welche das ganze Tonstück zusammenhält. Eine solche Praxis bildete sich gegen Ende des 16. Jahrh. unter den Organisten aus und wurde zuerst von L. Viadana in ein System gebracht, weshalb er der Erfinder des G. genannt wird. Anfangs nur ein Notbehelf, erhielt der G. bald die Bedeutung eines Grundbasses für die Komposition, weil durch die damals stattfindende Verlegung der Melodie in die Oberstimme und überhaupt durch die Ausbildung des Sologesangs für den musikalischen Satz ein Fundament und eine an dasselbe gebundene, von den Singstimmen unabhängige Harmonie notwendig geworden war. Viadana hat in seinen 100 geistlichen Konzerten mit Basso continuo, welche er w1603 herausgab, ein solches Fundament geschaffen und damit den Anstoß gegeben zur Ausbildung einer ganz neuen Art der Musikpraxis, der Kunst der frei erfundenen harmonischen Begleitung (Accompagnement). Diese eignet sich besonders für die Tasteninstrumente Klavier und Orgel, für deren Entwickelung sie auch eine solche Bedeutung erlangte, daß die gesamte Orgel- und Klavierkomposition seit 1650 gleichsam auf dieser Begleitungskunst ruht. In der Kirche wurden Orgeln und Klaviere nebeneinander gebraucht, in der Oper das Klavier allein, Cembalo genannt; letzteres behauptete sich bis in den Anfang des 19. Jahrh., bei den Italienern noch länger. Oft waren mehrere Orgeln und Cembali vorhanden, welche neben⸗ und miteinander wirkten. Bei Händel, der im Oratorium beide Instrumente verwandte, ist die Begleitkunst am höchsten ausgebildet. Für die gesamte Musik des 17. und 18. Jahrh. ist diese Kunst des Accompagnements unentbehrlich und kann ebenso wenig durch eine neuere Instrumentation ersetzt werden, wie die Farbenharmonie der großen Maler der Renaissance durch eine moderne Ubermalung. Man fängt daher allgemein wieder an, die klassischen Tonwerke in der Originalgestalt aufzuführen, wodurch dieser Gegenstand jetzt von großer Bedeutung geworden ist. Für eine solche Begleitung, sei sie auf Klavier oder Orgel, schrieb der Spieler bei Solostücken gewöhnlich den Baß und die Singstimme aus, bei Chören und Orchestersätzen meistens den Baß allein. Im erstern Falle selten, aber im letztern fast immer wurden dem Basse dann in Zahlen diejenigen Töne beigeschrieben, welche zu dem G. die Harmonie bilden sollten; diese über oder unter dem G. stehenden Zahlen nennt man Bezifferung. Es ist eine irrige Meinung, daß eine solche Bezifferung eigentlich den G. ausmache; sie ist nur ein Abkürzungsmittel, welches den Gang der Harmonie übersehen läßt, und als solches für den Musiker wertvoll. Den G. als Bezifferungskunst und Inbegriff aller Regeln der Harmonielehre behandeln, wie in den Schulen etwa seit 1800 geschah, ist einseitig und übertrieben; denn die Harmonieregeln sind aus dem G. nur für dasjenige Instrument zu entnehmen, auf welchem er ausgeführt wird, daher allein in einer praktischen Anleitung zur Begleitkunst wirksam zu lehren. Die Ziffern waren schon vor Viadana da, er selber wandte sie nicht an, wohl aber andere neben und nach ihm, und so schwankte der Gebrauch beständig; Händel bedient sich weniger Ziffern, Bach vieler. Die eigentliche künstlerischmusikalische Bedeutung des G. liegt darin, das Fundament für die frei harmonische Begleitung zu sein. Die ausführlichsten Bücher über den G. sind von Heinichen und Mattheson um 1730, von Marpurg und Daube um 1760, später von Kirnberger und Türk geschrieben. Die frühesten sind die inhaltreichsten; je weiter man sich von der alten Praxis entfernte, um so leerer wurde die zahllose Menge der Schriften, welche unter dem Titel G. erschienen ist. Aber die eigentliche Schule für G. als Kunst der Begleitung bilden die großen Meister, von denen hierin jeder seine Eigentümlichkeiten hat, deren Bewahrung allein ihre Werke zu voller Wirkung kommen läßt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 751Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 1

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Geschichte 6