FeedGeneralvollmacht
Recht & StaatBrockhaus 1882

Generalvollmacht heißt die Vollmacht, durch welche man einem andern die Stellvertretung für alle seine Stellvertretung zulassenden Rechtsangelegenheiten überträgt. (S. Vollmacht, Stell—⸗ vertretung.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 760Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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