FeedEinstehen
Recht & StaatBrockhaus 1882

Einstehen heißt in der Militärsprache die freiwillige Stellvertretung eines Wehrpflichtigen durch einen andern. Entweder stellt derjenige, welcher seiner Dienstpflicht nicht selbst genügen will, einen Vertreter und findet sich mit ihm gegenseitig ab, oder der Staat übernimmt gegen Zahlung einer bestimmten Summe die Beschaffung eines Stell—⸗ vertreters. Derjenige, welcher sich vertreten läßt, wird Einsteller, sein Stellvertreter Einsteher genannt. In Staaten, in welchen die allgemeine persönliche Wehrpflicht gilt, ist jede derartige Stellvertretung untersagt. *

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 837Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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