Gewerbekrankheiten, Kollektivbezeichnung für alle diejenigen krankhaften Zustände, welche hauptsächlich durch gewisse, mit dem Betrieb eines bestimmten Gewerbes verbundene Schädlichkeiten hervorgerufen und unterhalten werden. In dieser Beziehung kommen folgende Schädlichkeiten in Betracht: 1) Die Einatmung von allerhand schädlichen Gasen, Dämpfen und Dünsten, die bei allen jenen Arbeitern und Gewerbtreibenden, die eine mit derartigen Gasen vermischte Atmosphäre anhaltend zu atmen genötigt sind, nach kürzerer oder längerer Zeit mehr oder minder schweres Siechtum zur Folge hat (s. Gasinhalations-Staub ind 2) das fortgesetzte Einatmen von Staub und allerlei mineralischen, metallischen, vegetabilischen oder tierischen Staubpartikelchen, wodurch allmählich eine mit Husten und Beklemmung einhergehende Reizung und Entzündung der Luftröhrenschleimhaut, chronische Lungenkatarrhe und andere tiefere Lungenleiden hervorgerufen werden (s. Staubinhalatianskrantheiten), 3 das Hantieren mit verschiedenartigen giftigen Farben und giftigen Chemikalien, wodurch, namentlich beim Unterlassen der erforderlichen Vorsichtsmaßregeln, sehr leicht chronische Vergiftungs2½½½ entstehen. (S. Arsenikvergiftung, leivergiftung, Phosphorvergiftung, Quecksilbervergiftung.) Aufgabe der Fabrik- und Gewerbehygiene ist es Belehrung über die Schädlichkeiten der verschiedenen Berufsarten zu bieten und geeignete Vorsichtsmaßregeln gegen die Nallen sar Fährlichkeiten anzugeben. In gar vielen ällen läßt 6 das Entstehen und die weitere Ausildung von G. durch sorgfältige Ventilation der Arbeitsräume, rationelle Ernährung und größte Reinlichkeit der Arbeiter, Tragen von Watterespiratoren oder von Schwämmen vor Mund und Nase, jedesmaligen Wechsel der Kleidung beim Verlassen der Arbeitsräume und ähnliche Vorsichtsmaßregeln mit großer Sicherheit verhüten, wozu freilich nicht nur humane Fürsorge der Arbeitgeber, sondern auch ein williges und einsichtsvolles Entgegenkommen der Arbeitnehmer erforderlich ist. Litteratur: Hirt, Die Krankheiten der Arbeiters (2 Bde., Bresl. 1871—78); Eulenberg, (Handbuch der Gewerbehygiene» (Berl. 1876); Layet, «Allgemeine und spezielle Gewerbepathologiey (deutsch, Erlangen 1877).