Gewerbeschulen een die Unterrichtsanstalten, welche es sich zur Auf abe machen, durch Mitteilung geeigneter Kenntnisse und ertigkeiten die Betreibung der Künste und Gewerbe zu befördern. Man unterscheidet höhere und niedere G. Zu den niedern G. gehören die sog. bfeich, welche Sonntags⸗ und Feiertagsschulen für solche, welche bereits als Lehrlinge oder Gesellen in Gewerben praktisch beschäftigt sind, und die in diesen Anstalten teils Nachhilfe und Fortbildung in den allgemeinen Schulkenntnissen, teils Unterricht in den zur Betreibung der niedern Gewerbe erforderlichen elementarischen Kenntnissen und Fertigkeiten, z. B. Geometrie und Zeichnen, finden. Solche niedere G. gibt es gegenwärtig fast in allen deutschen Staaten Die höhern G. haben den Zweck, diejenige wissen schaftlich-technische Vorbildung geben, welche zun zeitgemäßen Betriebe höherer Gewerbe erforderlich ist. Der Unterricht in ihnen erstreckt sich besonders en Mathematik, echanik, Physik, iche Naturgeschichte, Technologie und andere praktische Wissenschaften sowie auf Zeichnen, Modellieren u. s. w., ferner aber auch auf neuere Sprachen, sodaß die vollständigen Anstalten dieser Art, wie sie in Preußen mit neun Klassen bestehen, neben den Gymnasien und Realgymnasien zu den höhern Mittelschulen zu rechnen und am besten als (lateinlose Realschulenv zu charakterisieren sind. Über diesen stehen endlich die universitätsartigen Polytechnischen Schulen (s. d.), die in der neuern Zeit in Deutschland meistens den Titel (Technische Hochschulen erhalten Jachm Hier handelt es sich darum wissenschaftliche sachmänner auszubilden, welche befähigt sind, die geistige Leitung der modernen ndustrie zu übernehmen und die weitere Ausbildung ihrer Hilfsmittel zu fördern. Für ate Wissenszweige der Uehen Gewerbe⸗ und Polytechnischen Schulen bestehen noch besondere Lehranstalten, wie z. B. die Bergwerksschulen, Forstschulen, landwirtschaftlichen Lehranstalten, Navigationsschulen, Handelsschulen u. s. w. Vgl. „Das techn. Unterrichtswesen in Preußen. Amtliche Aktenstücker (Berl. 1879).