Gewerbeschein (frz. patente) heißt ein Certifikat ber die Berechtigung zu einem Gewerbebetrieb, an dessen jährliche Erneuerung sich die Erhebung einer Steuer knüpft. (S. Gewerbesteuer.) In Preußen wird der G. seit 1820 nur noch für den Gewerbebetrieb im Umherziehen verlangt. Außerdem aber besteht für alle Gewerbtreibenden dieser Kategorie in Deutschland nach der Reichsgewerbeordnung noch die Verpflichtung, sich einen sog. Wandergewerbeschein zu verschaffen. Dieser letztere, der seit 1883 an die Stelle des früher erforderlichen Legitimationslen etreten ist, hat einen überwiegend polizeiichen Charakter, jedoch ist nicht ausgeschlossen, daß die einzelnen Staaten für die Ausstellung desselben noch eine besondere Gebühr erheben. (S. Gewerbegesetzgebung.)