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Sagen & MythenBau-Lexikon 1881

Hand, f., 1. (Herald. und Symb.) die Hand in Wappen, meist die aufrechte rechte Hand, flach oder geschlossen, soll Stärke, Einigkeit, Treue und Unschuld bedeuten. Bei den Mohammedanern ist sie Sinnbild der Gerechtigkeit. In der israelitischen Kunst bedeutet sie Unterordnung unter Gottes Willen; in der christlichen: Treue, Freundschaft (bes. zwei verschlungene Hände), aufopfernde Liebe (Hand mit Wundmal), Segen des Herrn (segnende Hand), Allmacht Gottes (Hand, die aus den Wolken hervorragt); wenn sie eine Krone hält, deutet sie auf die dem Sohn verliehene Gottesmacht. — 2. (Deichb.) auf die erste, zweite, dritte Hand fahren, den Karren von dem Ort an, wo die Erde gestochen wird, bis dahin, wo sie verbraucht wird, ein⸗, zwei⸗, dreimal an einen andern Arbeiter übergeben. — 3. (Maur.) über die hand arbeiten, d. h. über die in Arbeit begriffene Mauer hinweggreifend arbeiten, bes. da vorkommend, wo man äußerlich keine Gerüste anbringen kann.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 3, S. 7Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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