Auflegung der Hände, bei den spätern Juden Semicha genannt, eine alte, weitverzweigte religiöse Sitte, als Symbol göttlicher te 5 da die Hand das dem Menschen döhnlich, Be rgan der Mitteilung, und ihre gewöhnliche Bewegung von oben nach unten, vom Himmel zur Erde herab auf den zu Segnenden, eine sehr natürliche und bezeichnende für den Segensprechenden ist. Durch Auflegen der Hände bestellten die Griechen * Beamten, erklärten die Römer ihre Sklaven für frei, erteilten die Patriarchen der Israeliten und überhaupt die Väter ihren Kindern den Segen, die poe oses den Josua zu seinem Nachfolger und die spätere jüd. Sitte die öffentlich bestellten Leh⸗ ö rer des Volks. Auch die Opfertiere pflegten sowohl bei den Juden wie bei den Heiden durch Handauflegung, unter Gebet und andern Formeln der Anwüns m Rach dlesen wecke des Opfers, geweiht zu werden. Nach diesen Vorangängen ist die Handgelleem auch im Christentum zur Anwendung gekommen. ½%½ segnete (z. B. die Kinder) und eilte unter uflegung der Hand, und die Apostel edienten sich zur Weihe und Heilung derselben Form. So wird die der Sung der Hand auch in der prot. Kirche bei der Sprechung des Segens nach der der Ki bei der Absolution, bei der Konfirmation der Kinder, bei der Ordination der Geistlichen und bei Einsegnung der Sterbenden zur Anwendung gebracht. Namentlich hat sie in der kath. Kirche im Sakrament der Firmung (s. d.) unter dem Namen der impositio manuum (d. h. Auflegung der Hände) eine besondere höhere Bedeutung.