Hand muß Hand wahren ist ein deutsches Rechtssprichwort, welches bedeutet, daß jemand, der seine Sache einem ändern übergeben, also seinen Besitz freiwillig aufgegeben hat, z. B. bei der Miete, diese Sache nicht von jedem dritten zurückfordern kann, sondern nur von demjenigen, dem er sie übergeben hat. Eine gegen seinen Willen verlorene Sache konnte man von jedem Besitzer zurückfordern. Das deutsche Recht unterscheidet sich darin vom römischen, welches dem Eigentümer die Vindikation gegen jeden Besitzer einräumt. Neuere Gesetzbücher haben den deutschrechtlichen Grundsatz aufgenommen, namentlich um den redlichen Erwerb von kaufmännischen Waren zu schützen, z. B. das Deutsche Handelsgesetzbuch, Art. 306.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 809Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei