Kapitelsal, m., frz. salle capitulaire, engl. chapterrOOm, Iat. aula capitularis, bulenterium; I. in Klöstern der Säl, wo die Mönche täglich einmal zufammenkommen, um die Vorlesung eines Kapitels aus ihrer Ordensregel anzuhören, daher 2. auch überhaupt Versammlungssäl für die Klostermitglieder, u. als solche Samenungsstube, Konventssäl genannt; 3. Versammlungssäl für die Mitglieder der Dom⸗ oder Ordenskapitel an den Domen oder in den Ordenshäufern, in letzteren auch Remter genannt. Ein Sal von halbkirchlicher Architektur, in der Regel mit Altar und Rednerbühne, auch mit einem Thron für den Kapitelspräsidenten etc. versehen. Neben den mit einem Kloster für Chorherren, Domherren, Knönche etc. (bes. oft Augustiner u. Benediktiner) verbundenen Münstern, namentlich Englands, steht oft ein besonderes, häufig polygones, Kapitethaus (engl. hapter-house), welches eben dlos den Kapitelsal enthält.