Konstante, k., bestündige Größe (Math.), nennt man in der Algebra eine Größe, die ihren Werth nicht ändert, und bezeichnet sie meist mit den ersten Buchstaben des Ajphabets. Meist ist die K. zugleich eine bekannte Größe. Im allgemeinen Integral einer bestimmten Funktion einer Veränderlichen, nach der letzteren genommen, findet sich eine willkürliche K., in der zweiten, dritten Integrale deren zwei, drei etc., denn jeder dieser Integralenwerthe bleibt ein Integral der gegebenen Funttion bei jedem beliebigen Werth dieser Kon. Vergl. d. Art. Funktion. Ueber das konstante Glied einer Gleichung s. d. Art. Gleichung. Ronstruktion, f., überhaupt gesetzmäßige Zusammenfügung. Daher ist 1. in der Ausführung und Zusammenfügung der Bautheile nach ihren Eigenschaften und ihrer Bestimmung eine zweckentsprechende, wohlüberlegte K. oas Hauptmittel zur Erlangung der Festigkeit. — 2. Beim Entwerfen muß nach der Zweckmäßigkeit der Eintheilung etc.5 zunächst die Konstruktionsweise, d. h. die Art und Weise, wie man die Baumaterialien, in Rücksicht auf ihre Eigen-HEIDELBERG O Umiversitàtsbiblio schaften, dauerhaft zu verwenden und zusammenzufügen vermag, berücksichtigt werden; sie bedingt auch die Hauptmassen und dadurch die Form, und nur wenn die Formen nicht der K. widersprechen, kann ein Gebäude wahrhaft schön sein. — 3. Beim Zeichnen heißt K. das Verfahren, die durch das Entwerfen (im Kopf oder in Skizzen) festgestellten Größen und Mäße geometrisch oder perspektivisch richtig auf dem Papier durch Linien darzustellen. Die Anfangsgründe dieses Verfahrens ruhen in der K. einfacher geometrischer Figuren und in der Anwendung des Mäßstabs. Konstruktionslinien, besser Hülfslinien, nennt man die zu Gewinnung der eigentlich darzustellenden Linien und Kurven nöthigen, nach Vollendung der Zeichnung in der Regel wieder beseitigten Hülfslinien. Daher heißt 4. in der Mathematik K.: der Theil des Beweises eines Lehrsatzes, zu welchem die nöthigen Vorbereitungen mittels Ziehen von Hülfslinien etc. getroffen werden. Bei Aufgaben heißt so die Herrichtung der Lösung, mittels Zeichnen von Linien, welche Ebenen oder Flächen darstellen, bis zu einem Gebilde, von dem der eigentliche Beweis dann zeigt, daß es die betr. Bedingungen erfüllt.