Prisma, u., frz. prisme m., engl. pristn, 1. (Math.) geometrischer Körper, welcher entsteht, wenn man zwei kongruente, ebene, geradlinige Figuren im Raum dergestalt parallel legt, daß auch die entsprechenden Seiten derselben parallel laufen, und dann diese pärweise durch Ebenen verbindet. Die Seitenflächen des so entstehenden Körpers sind Parallelogramme, ihre Zahl ist gleich der Seitenzähl jener Figuren, der sog. Grundflächen. Die Höhe des P. ist der senkrechte Abstand seiner beiden Grundflächen. Stehen die Seitenkanten rechtwinklig auf den Grundflächen, so heißt das P. ein senkrechtes oder gera des; sind die Grundflächen reguläre Polygone, so nennt man das P. ebenfalls vegulär. — Parallelepipedon und ENDD spezieller Fall des Obelisken ist. gemeinen unter P. einen durchsichtigen Körper, welcher von zwei gegen einander geneigten ebenen Flüchen begegrenzt ist. Gewöhnlich verwendet man jedoch dazu gerade, dreiseitige Prismen (im geometrischen Sinn). Sei Fig. 2885 der Querschnitt des P., a h ein auf dasselbe auffallender Lichtstrahl. Tritt derselbe in das P. ein, so wird er dem Brechungsgesetz zufolge von seiner ursprünglichen Richtung abgelenkt u. dem Einfallsloth 4 zu gebrochen, so daß er jetzt die Richtung bannimmt. Bei seinem Austritt in K in die Luft erfährt der Lichtstrahl eine zweite Brechung; er wird dabei aber vom Lothe de ab gebrochen und setzt seinen Weg in der Richtung kg fort. Befindet sich in g das Auge eines Beobachters, so erscheint ihm der Punkt a, von welchem der Lichtstrahl ursprünglich ausging, verschoben, nämlich in der Verlängerung des Strahles gk. — Man nennt die beiden Ebenen des P. die brechenden Ebenen, den Winkel ders. den brechenden Winkel, ihre Schnittlinie die brechende Kante. Die Gesamtablenkung wächst im allgemeinen mit dem brechenden Winkel. Ist dieser eben so groß, oder größer, als der doppelte Grenzwinkel (f. Optik), so kann der Strahl nicht aus dem P. austreten, sondern wird an dessen innerer Fläche total reflektirt.