Raucheisen, u., s. v. w. Roheisen; s. im Art. Eisen. Rüncherkammer, Fleischdarre, k., Behältnis zum Räuchern von Fleisch. Man baut die Ren am liebsten an einen Schornstein an und versiehtsie mitzwei Oeffnungen, durch deren untere der Rauch eindringt, während er durch die obere wieder in den Schornstein zurücktritt. Man bringt einen Blechschieber in dem Schornstein an, um durch Abschließung des geraden Weges den Rauch in die R. zu drängen. In der R. selbst bringt man Haken einander gegenüber an und darauf legt man die Stäbe zu Aufhängung des Fleisches. Die Thüre, durch welche man das Fleischeinbringt, muß feuerfest sein, am einfachsten macht man sie von Blech. Das Mauerwerk der R. überzieht man inwendig stark mit Lehm. Vor Allem darf sie dem Feuer nicht zu nahe sein. Die Umfassungswände sind wegen der Feuersicherheit massiv, mindesten 25 em. stark; eben dazu dient der abgeplattete Fußboden, die gewölbte Decke etc., die innere lichte Höhe sollte nicht unter 1,½% m. sein. In Preußen darf die Rauchzuleitungsröhre nur 7½ em. weit sein.