Spülschleuse oder Jagdschleuse, k. (Wasserb.), s. d. Art. Schleuse 1. E. Man bringt sie besonders vor einem Hafen an, damit das Fahrwasser nicht versandet od. verschlämmt sondern immer in derselben Tiefe bleibt. Gewöhnlich liegt sie in einem Seitenkanal u. wird vom Fluß gespeist. Verschlossen wird die Schleuse durch ein Drehthor, das in zwei ungleiche Theile getheilt ist und eine Drehsäule in der Theilungslinie erhält, so daß der schmälere Flügel die Schleusenöffnung verschließt und ein besonderer Kanalumlauf auf den breiteren Flügel mündet. Um das Thor zu schließen, schützt man den Kanalumlauf zu, öffnet ein im breiten Flügel befindliches Schütz, das Wasser fließt ab u. es gewinnt das Hochwasser ein Uebergewicht gegen den schmäleren Flügel, der sich schließen muß; soll die Schleuse geöffnet werden, so öffnet man den Seitenkanal, das Hochwasser stellt sich auf beide Flügel in die Wäge und gewinnt also ein Uebergewicht gegen den breiteren Flügel, der den schmäleren Flügel zurückdreht.