Vorgelege, n., 1. frz. ommunicateur, m., lat. communicator, auch Vorlegewerk, vorgelegtes Zeug, so heißt an einer Wassermühle oder sonstigen Maschine die Vorrichtung zur Kraftgewinnung, welche darin besteht, daß ein Drilling und Kammrad (Getriebe und Rad) an einer besonderen Welle, Vorgelegewelle, angebracht sind u. von einem an der Wasserradswelle oder sonst an der durch die direkte Kraft bewegten Welle befindlichen Stirnrad bewegt werden; s. d. Art. Rad und Räderwerk. — 2. Im Mühlbau wird das V. auch ZBwischengeschirr oder Zwischengelege genannt; s. d. Art. Fortgelege. — 3. Auch Heizkammer, Kamin genannt, frz. bouge. Ein im Lichten wenigstens 0½%%—0,% M. breiter Raum, feuerfest abgeschlossen, um den aus dem Ofenloch schlagenden Rauch dem auf dem Raum errichteten Schornstein zuzuführen, oder auch nur, um von hier aus den Zimmerofen zu heizen. Ist das B. ein bloser, von drei Mauern eingeschlossener Herd, auf welchem auch Kochfeuer gemacht wird, so heißt es Heizkamin. Sind mehrere Oefen aus einem und demselbem B. zu heizen, so braucht man blos die rechten Winkel der zusammenstoßenden Mauern in stumpfe Ecken zu verwandeln, um den Raum zum V. zu gewinnen. — 4. s. v. wie Risalit oder Vorbau. vorgelegte oder detachirte Bollwerke (Kriegsb.), größere Lünetten, welche bei provisorischen Anlagen Anwendung finden.