Gnade heißt in der religiösen Sprache die göttliche Güte, sofern sie an dem Menschen ohne dessen zuvorkommendes Verdienst sich wirksam erweist, insbesondere ihn von Sünde und Schuld befreit und mit mb versöhnt. Da für die fromme Anschauung alles Gute, was dem Menschen zuteil wird, auf göttlicher Mitteilung beruht, so stellt sich im weitern Sinne jede Förderung des leiblichen wie des geistigen Lebens für die religiöse Betrachtung unter den Gesichtspunkt der freien göttlichen G. Im —— Sinne pflegt man unter G. diejenige göttliche Ursächlichkeit zu verstehen, welche den Menschen in das rechte religiöse Verhältnis zu Gott einsetzt und zur religiös⸗-sittlichen Lebensvollendung führt. Sofern nämlich der zur Erkenntnis der sittlichen Ordnungen Gottes oder des Poruch h Gesetzes herangereifte Mensch den Widerpruch seines thatsächlichen Zustandes mit dem vom Gesetz geforderten oder seine Sündigkeit einräumen muß, sich selbst aber durchaus unfähig findet, dem Gesetz aus eigener Kraft zu genügen so führt er alle Versöhnung des Herzens mit Gotl und alle dieser Versöhnung entquellenden sittlichen Kräfte allein auf die unverdiente göttliche G. zurück. Diesen Gegensatz von Sünde und G. gibt namentlich der christl. Frömmigkeit ihr eigentümliches Gepräge und bedingt für dieselbe den Unterschied des Werkebundes und des 4Gnadenbundes », oder der Gesetzesreligion und der Erlösungsreligion. Was nun an sich im Wesen des Geistes und seinem Entwickelungsgange begründet ist; der Fortschritt von der Knechtschaft des endlichen Subjekts unter dem Gesetz und der Sünde zu freier, gottversöhnter und gotterfüllter Geistigkeit (Gotteskindschaft), stellt sich der religiösen Vorstellung in der Form von äußern Vorgängen dar. Daher erscheint auch die göttliche Gnadenwirksamkeit in der 1v von äußern, übernatürlichen Einwirkungen des göttlichen Geistes, welche an äußere göttliche Veranstaltungen zum Heile der Menschen sich anknüpfen. Auf Grund dieser Vorstellungen hat sich die kirchliche Lehre von der G. und den Gnadenwirkungen (operationes gratiae) entwickelt. Schon die Predigt des Apostels Paulus bewegt sich um den Gedanken, daß bei der gleichen Sündhaftigkeit von Juden und Heiden und bei der allgemeinen Unmöglichkeit für die Menschen, durch Werke des Gesetzes gerecht zu werden, die Rechtfertigung und sittliche Erneuerung des Sünders allein durch die G., näher auf dem mittels Christi Tod und Auferstehung durch freie 92 Ebh G. dem Glauben angebotenen Heilswege erfolgen könne. Die ältern Kirchenlehrer knüpfen die Wirksamkeit der eher Tan G. noch bestimmter an die Wunderkraft der Taufe, welcher von seiten des Menschen die gläubige Aufnahme der kirchlichen Lehrüberlieferung entsprechen müsse, behaupteten dagegen eine Mitwirkung der auch durch den Sündenfall nicht völlig verloren gegangenen natürlichen Kräfte des Menschen zum Werke der Bekehrung. (S. Synergismus.) Erst Augustinus ellte im Streite mit Pelagius die Lehre auf, daß er durch Adams Fall völlig verderbte und aller Freiheit zum Guten verlustig gegangene Mensch allein durch die unwiderstehlich wirkende G. (gratia irresistibilis) bekehrt werde, sodaß der göttliche Geist ohne alle Mitwirkung von seiten des Menschen das Werk der Wiedergeburt in der Seele anfange, fortführe und vollende. Auch der Glaube erschien auf diesem Standpunkte ausschließlich als ein Werk der göttlichen G. Da aber nach der Erfahrung nur der kleinere Teil des Menschengeschlechts bekehrt wurde, so behauptete Augustinus weiter, daß Gott nach seinem freien Willen die Menschen, welche er zur Seligkeit vorherbestimmt habe, auswähle und sie durch die G. bekehre. Dieses Auswählen nannte man die Gnadenwahl. (S. Prädestination.) Trotz des großen Ansehens, welches Augustin in der lat. Kirche genoß, blieb doch in ihr der Synergismus die herrschende Vorstellung. Doch war man darüber, wie viel die G. thun müsse und der Mensch mitwirken könne, nicht einerlei Meinung. Speziell über die Frage, ob der Mensch die Kraft besitze, entstand zwischen den Dominikanern als Anhängern des Thomas von Aquino (gest. 1274) und den Franziskanern als Anhängern des Duns Scotus (gest. 1308) ein langer und heftiger Streit. Die Reformatoren sahen sich aus religiösem Bedürfnis genötigt, des Augustinus Vorstellung von Erbsünde und G. wieder aufzunehmen. In seiner Schrift De servo arbitrio verteidigte Luther gegen Erasmus die Lehre von der absoluten Unwirtent des chrer⸗ und von der alles allein wirkenden G. in ihrer schroffsten Gestalt. Dieselbe Lehre liegt den Katechismen Luthers und der Augsburgischen Konfession von 1530 zu Grunde. Später aber milderte Melanchthon dieselbe im Fahigtei Interesse und behauptete wenigstens eine ähigkeit des natürlichen Menschen, die G. anzunehmen oder abzulehnen. Die Konkordienformel (s. d.) wies jedoch diese Milderung des strengen Augustinismus zurück und setzte fest, daß der natürliche Mensch, solange ihn die G. nicht bekehrt Dhn derselben nur widerstreben könne, in der Beehrung selbst aber sich schlechthin passiv verhalte. Nur eine sog. «bürgerliche Gerechtigkeito gestand sie ihm seh d. h. die Fähigkeit, grobe Sünden, welche das Gesetz verbietet, zu meiden, jedoch nicht aus Liebe zu Gott und zum Guten. Diese Lehre blieb innerhalb der luth. Kirche die herrschende. Der Widerspruch, daß der Mensch aus eigener Kraft die G. nicht annehmen könne, dieselbe aber dessenungeachtet nicht unwiderstehlich wirke, wurde von der luth. Dogmatik nur künstlich durch die Behauptung verdeckt, daß dem natürlichen Menschen wenigstens freistehe, die Predigt des göttlichen Wortes fleißig zu hören und die kirchlichen Sakramente zu gebrauchen, durch welche Mittel (Gnadenmittel) der Heilige Geist insoweit unfehlbar wirke, daß der Mensch die Freiheit zurückerhalte, die G. anzunehmen oder abzulehnen. Namentlich wurde die Wirksamkeit der Taufe als eine magische Wiederherstellung der Freiheit zum Guten beschrieben. ie reform. Kirche dagegen hielt an dem konsequenten Augustinismus, namentlich auch an dem Satze von der Unwiderstehlichkeit der Gnadenwirksamkeit und an der strengen Lehre von der Gnadenwahl fest. Auch Luther und die ältesten Lutheraner waren Anhänger der Prädestination, die erst Melanchthon im Zusammenhange mit seinem Synergismus später zu mildern suchte. Noch die Konkordienformel lehrt die Prädestination, obwohl sie zugleich die Unwiderstehlichkeit der G. verwarf und die ernstliche Absicht Gottes, dieselbe allen Menschen zuteil werden zu lassen (gratia universalis), behauptete. Später wurde es jedoch in der luth. Dogmatik ganz allgemein, die Wirksamkeit der G. ausschließlich an den Gebrauch der Gnadenmittel zu knüpfen und die Abhängigkeit der Gnadenwahl von dem vorhergesehenen künftigen Glauben der Erwählten zu behaupten. Ähnlich lehrten die Arminianer (s. d.) in der reform. Kirche, wogegen die Synode zu Dordrecht den strengen Calvinismus kirchlich sanktionierte. In der röm.⸗ kath. Kirche wurde zu Trient festgesetzt, der Mensch müsse durch die G. zur Bekehrung disponiert werden, könne aber dann dazu mitwirken. Da indes die Dominikaner ihre frühere Lehre festhielten, die Jesuiten aber synergistisch lehrten, so entstand daruber zwischen beiden ein langer Streit, zu dessen Erledigung der Papst Clemens VIII. 1598 die Congregatio de auxiliis gratiae niedersetzte, die aber keine Entscheidung aussprach. Der Streit entbrannte aufs neue in Frankreich und den Niederlanden durch das von dem Bischof Jansen (s. d.) von Ypern geschriebene und nach seinem Tode bekannt gewordene Buch Augustinuso (1638), worin die strenge, aber von den Jesuiten bekämpfte Theorie Augustins vorgetragen war. Die neuere Entwickelung der prot. Theologie hat auch die Lehren von der G. und Gnadenwahl vielfach umgestaltet. Während die Supranaturalisten synergistisch lehrten, die Rationalisten aber die Wirksamkeit der G. zu einer leeren Formel herabdrückten, lehrte Schleiermacher, daß die aus dem Gesamtleben der Sünde herausgenommenen Christen durch die G. mittels des Glaubens an Christ Person in ein neues Gesamtleben eingepflanzt würden, in welchem das göttliche Leben das herrschende Prinzip, die Sünde aber immer mehr im Verschwinden begriffen ist. Die Gnadenwahl beschrieb Schleiermacher als eine zwar unbedingte, aber auf alle ohne Ausnahme sich erstreckende. Die neuere Vermittelungstheologie hat diese Schleiermacherschen Gedanken mit den ältern kirchlichen Vorstellungen von der Erbsünde, der übernatürlichen Geisteswirksamkeit und der wunderbaren Kraft des göttlichen Wortes und der Sakramente notdürftig auszugleichen gesucht, hinsichtlich der Prädestination aber meist synergistisch gelehrt oder doch die Erwählung vom vorhergesehenen Gebrauch der Gnadenmittel abhängig gemacht. Die Inkonsequenzen dieser Theorie führten auch hier nur zu einer Wiederherstellung der altorthodoxen Lehren von der G. Dagegen hat die freie prot. Theologie die göttliche Gnadenwirksamkeit als die geschichtlich sich verwirklichende ewige Heilsordnung Gottes beschrieben, welche den Menschen durch das Bewußtsein der Sünde und der Knechtschaft unter dem Gesetz hindurch zur Anerkennung der geistigen Hilflosigkeit des endlichen Subjekts und zur unbedingten Hingabe des Herzens an den göttlichen Liebewillen führt, wie er in Christus geschichtlich offenbart verkündigt wird, in den Herzen der Gläubigen aber als Macht des göttlichen Geistes sich beurkundet.