FeedGnadenjahr
ReligionBrockhaus 1882

Gnadenjahr, Gnadenhalbjahr oder Gnadenquartal heißt in der evang. Kirche je nach ihrer längern oder kürzern Dauer die Frist, innerhalb deren das Einkommen einer erledigten Pfarrstelle ganz oder teilweise der Witwe und den Waisen des verstorbenen Pfarrers zugute kommt. In der kath. Kirche beanspruchen die Bischöfe das ganze Vakanzgut für den von ihnen verwalteten Interkalarfonds, was freilich in Preußen der bestehenden staatlichen Gesetzgebung widerspricht. Guadenkette, s. unter Gnadenpfennig.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 134Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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