Gnaden-Jahr, Heißt eine an etlichen Orte eingeführte und gebräuchliche Vergünstigung und Wohlthat vor die Wittben und Kinder, deren Männer ein Officium publicum bedienen, da nehmlich denselbigen nach ihrer Männer Tode ein halb oder auch gantzes Jahr über von des Successoris ihrer verstorbenen Männer Einkünfften und Salario die Helfte, oder auch überhaupt ein gewisses Stück Geld ausgemachet und gereichet wird.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 672–673Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0