FeedGnadenstand
Recht & StaatBrockhaus 1882

Gnadenstand (status gratiae) heißt nach prot. Lehre der Zustand derjenigen Individuen, welche mittels des Glaubens der Versöhnung und Recht-Verhältnis der Kindschaft bei Gott eingetreten sind. Lutheraner und Reformierte stritten, ob der G., wie erstere behaupteten, verlierbar oder, wie letztere lehrten, unverlierbar sei.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 134Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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