Dei gratia (lat.), d. h. von Gottes Gnaden, fugten auf Grund mehrerer apostolischer Außerungen, z. B. 1 Kor. 15, 10, zuerst die Bischöfe auf der Kirchenversammlung zu Ephesus 431, später auch Abte und AÄbtissinnen, ja sogar Mönche und Kaplane, als ein demütiges Bekenntnis der Abhängigkeit vom höchsten Wesen ihren Titeln in Briefen und Urkunden bei. Nach der Mitte des 13. Jahrh., als der Papst für den Statthalter Christi auf Erden zu gelten anfing, schrieb sich die hohe . keit Von Gottes und des apostolischen Stuhls Gnaden⸗ (Dei et apostolicae sedis gratia). Seit den Karolingern bedienten auch weltliche Fürsten sich dieser Formel und allmählich ging sie auf alle souveräne christliche Fürsten über.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 1Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei