Gubernija (Gouvernement) bezeichnet in Rußland eine Provinz oder einen Regierungsbezirk. An der Spitze stehen ein Gouverneur (gubernator) und eine Gouvernementsregierung, welche letztere, unter dem Vorsitze des Gouverneurs, aus den Vizeouverneuren, mehrern Räten, dem Medizinalinaur Ingenieur, Architekten besteht, früher den harakter einer kollegialisch organisierten Behörde trug, jetzt jedoch bureaukratisch organisiert ist, indem die entscheidende Gewalt fast ganz in die Hände des Gouverneurs gelegt ist. Fast jedes Ministerium hat seine besondern Organe im Gouvernement, für die Finanzen den Kameralhof, für die Domänen die Domänenverwaltung u. s. w. Für die Justiz ist in jedem G. ein Bezirksgericht für Civil⸗ und Kriminalsachen. Auch die Selbstverwaltung ist nach G. organisiert. Der Adel jedes 6. bildet eine eigene Korporation, Bürger und Bauern dagegen sind nach Gemeinden organisiert. Die Angelegenheiten der Selbstverwaltung werden von Gouvernements⸗ und Kreis-Landschaftsversammlungen, die die Beschlußfassung, und von Gouvernements⸗ und Kreis-Landschaftsämtern, welche die Ausführung haben, besorgt. Das G. wird eingeteilt in Kreise (ujesd). Im moskauischen Zartume gab es keine Provinzen. Die Teilfürstentümer wurden nach ihrer Vereinigung mit dem moskauischen Großfürstentum wohl einige Zeit als Provinzen verwaltet, dann wurde der Provinzialverband aufgelöst. Das moskauische Zartum zerfiel in Kreise. Ein Kreis umfaßte eine Stadt und das umliegende Land, bald groß, bald klein. Peter d. Gr. teilte zuerst das Reich in G., welche großen Statthalterschaften gleichkamen, von denen jedes ein Armeekorps aufstellen, eine Abteilung der Flotte herstellen und unterhalten sollte; die geplante selbständige Provinzialverwaltung wurde jedoch nicht durchgeführt, vielmehr die Verwaltung centralisiert. Katharina II. nahm eine gewisse Decentralisation vor und 99 die Einteilung des Reichs in Provinzen durch, welche mit geringen Abweichungen dieselbe geblieben ist.