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ErdkundeBrockhaus 1882

Grabfeld, eine Landschaft Frankens, zwischen dem Thüringerwald, der obern Fulda und dem Obermain, zerfiel im frühern Mittelalter in das westliche G. oder die sog. Buchonia (Buochunna), mit Fulda und Hersfeld, und in das östliche G., das außer dem eigentlichen Gau G. und den darin enthaltenen Untergauen Banzgau, Haßgau und Baringgau auch noch die zugewandten Gaue Tullifeld und Saalgau, Weringau und Gozfeld umfaßte. Der Name des G. kommt zuerst 739 vor, und es stand dasselbe seitdem fast immer unter der Aufsicht mehrerer einander teils bei⸗, teils untergeordneter Grafen, von denen sich namentlich im 8. und zu Anfang des 9. Jahrh. die dem agilolfingischen Herzogsstamme entsprossenen im östlichen G. hervorthaten. Neben diesen erhoben sich unter den letzten Karolingern die Popponen (Vorfahren der Grafen von Henneberg) als Grafen des Tullifeldes und abwechselnd auch des G.; doch waren noch mehrmals mächtigere Grafengeschlechter hier vorherrschend, wie z. B. die Babenberger zu Anfang des 10. Jahrh., die konradingischen Grafen seit Mitte des 10. Jahrh., die Markgrafen von 1erben seit Anfang des 11. Jahrh., nach deren Absterben (1057) eine Erbtochter die grabfeldischen Besitzungen dieses Hauses an den herzogl. meranischen Stamm brachte, sowie wiederum in der Mitte des 12. Jahrh. jene Güter durch Heirat an einen Grafen Poppo von Henneberg kamen. Sonach hatten sich hier frühzeitige selbständige Territorien gebildet, und das Hochstift Bamberti welchem die Gaugerichtsbarkeit über das G. verliehen war, konnte nie mit einem allgemeinen Grafen⸗ oder Gaugericht durchdringen. übrigens hatten außer Bamberg auch Würzburg, die Stifter Fulda und Hersfeld, welche beide das gesamte westliche G. einnahmen, die Klöster Banz und mehrere andere geistliche Stiftungen nach und nach bedeutende Stücke des G. in ihre Immunität gezogen. Neben den mächtigen hennebergischen Grafen aber zeichneten sich durch größere selbständige Territorien aus die Grafen von Wildberg, Wolfsbach und Rieneck, die Dynasten von Trimberg und viele Edle (die nachherige Reichsritterschaft), welche sämtlich durch die nach Abgang der Hohenstaufen erfolgte Auflösung des Herzogtums Franken zu noch größerer Unabhängigkeit gelangten. Ungeachtet dieser vielgestaltigen dynastischen Verhältnisse hat sich doch gerade im G. manches aus der frühern Gauverfassung bis auf neuere Zeit erhalten. Vgl. Genßler, cGeschichte des Gaues G.y (2 Bde., Cob. 1801 —3). rabgabel ist ein Spaten, welcher statt des Grabscheits ein bis vier einzelne, flache, am Ende l geschärfte und verstählte Zinken besitzt. Die G. wird um Umgraben sowohl von strengem und zähem honboden als von Komposthaufen u. dgl. benutzt.I

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 256Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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