FeedHenneberg
ErdkundeBrockhaus 1882

Henneberg, ehemalige gefürstete Grafschaft in Franken, verdankt ihren Ursprung den Popponen, einem alten Gaugrafengeschlecht im Grabfelde, welche seit Anfang des 11. Jahrh. ihr aus Stücken 12 aufgelösten Gaues gebildetes Territorium nach ihrer 9 km südwestlich von Meiningen, seit dem Bauernkriege in Trümmern liegenden Burg H. nannten und dasselbe bald erweiterten, bald aber auch durch Erbteilungen und Veräußerungen schmälerten. Ein Sohn des Grafen Poppo I. von H., Gottwald I., erwarb dazu im Anfange des 12. Jahrh. das Burggraftum Würzburg und vererbte es auf seine Nachkommen, die ihre Besitzungen verschiedentlich teilten. So stiftete Otto II. zu Ende des 12. Jahrh. die durch den Minnesänger Graf Otto (gest. 1254) berühmt gewordene, aber bald wieder erloschene Nebenlinie zu Bodenlaube. Die Söhne Heinrichs III. teilten sich 1274 in die Linien H.⸗Hartenberg-Römhild, H.⸗Ascha (später, nach Absterben der ältern Linie 1371], H.⸗Römhild genannt) und H.⸗Schleusingen, welche letztere bei weitem die bedeutendste wurde. Sie erhielt 1310 mit Berthold MII. die Reichsfürstenwürde, die jedoch nie in den Titel aufgenommen wurde, brachte 1312 die an Brandenburg gefallene Landesportion der von des obgenannten Heinrich III. Bruder, Hermann I., gestifteten H.⸗Coburger Linie wieder an sich, wovon jedoch das meiste, namentlich die Pflege Coburg, bald wieder durch Erbtöchter dem Hause entfremdet wurde, und führte 1340, um Zersplitterungen vorzubeugen, die Majoratsfolge ein. Endlich beerbte sie noch kurz vor ihrem Erlöschen den noch bis 1549 fortbestandenen tiefverschuldeten Ascha-Römhilder Zweig. Graf Wilhelm VII., der auf diese Weise den ganzen Länderkomplex seines Hauses vereinigte, schloß, um sich von Schulden zu befreien, 1554 mit Herzog Johann Friedrich dem Mittlern von Sachsen, dessen Brüdern und Hessen einen Erbvertrag, durch den das Ernestinische Haus die Anwartschaft auf H. erhielt. Demzufolge nahm, als 1583 mit Georg Ernst das Hennebergische Haus erlosch, Kurfürst August von Sachsen, der 1573 Anwartschaft auf fünf Zwölfteile der Erb— schaft erhalten hatte, das Land (etwa 1870 qlem) für sich und seine Mündel, die Herzoge von Sach— sen-Weimar, in Besitz. Nur Schmalkalden wurde kraft Rezesses von 1521 an Hessen überlassen, welches diese Herrschaft seit 1360 mit den Grafen von H. in Gemeinschaft besaß. Das übrige blieb im gemeinsamen Besitz der beiden sächs. Hauptlinien bis 1660, wo folgende Teilung zu Stande kam: der Herzog Moritz zu Sachsen-Zeitz erhielt als seine fünf Zwölfteile Schleusingen, Suhl, Kühndorf, Benshausen, Rohr und Veßra, welche Stücke 1718 an die kurfürstl. Linie zurückfielen und von dieser 1815 an Preußen abgetreten wurden. Von den übrigen sieben Zwölfteilen 5 die Hälfte, nämlich Meiningen, Maßfeld, Behrungen-Milz und H., das Haus Altenburg; ein Viertel, nämlich Ilmenau und Kaltennordheim, kam an Sachsen-Weimar; das letzte Viertel aber, Wasungen und Sand, an Gotha, welche Linie auch 1672 den altenburg. Anteil erbte. Bei den Erbteilungen zwischen den Söhnen und Nachkommen Herzog Ernsts des Frommen ist H. gänzlich zerstückelt worden; an die ehemalige polit. Einheit der Grafschaft erinnert nur noch das den Teilhabern der hennebergischen Erbschaft gemeinsame gräfl. Archiv zu Meiningen. Doch hat Meiningen vermöge des gothaischen Erbteilungs— vertrags von 1826, wo es Hildburghausen und einige andere Stücke erhielt, den größten Teil des hennebergischen Erbes, mit Ausnahme der weimarischen Stücke, des gothaischen Amtes Zelle, des preuß. Anteils (die Kreise Schleusingen und Schmalkalden), wieder zusammengebracht. Vgl. Brückner, «Hennebergisches Urkundenbuch» (Meining. 1857).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 109Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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