Hessen, ein alter deutscher Volksstamm, welcher in früherer Zeit den Namen Katten (s. d.) führte und in dem heutigen Ober⸗ und Niederhessen ansässig wurde, auch von da aus sich südlich in das Grabfeld und östlich nach Thüringen hinein ausbreitete. Mit den Römern kamen sie 15 n. Chr. in Berührung, wo Germanicus ihren Hauptort Mattium (Groß⸗ und Kleinmaden bei Gudensberg) zerstörte. Im Laufe der folgenden Den Bramtenverloren sich die Katten in dem großen Frankenbunde, und durch die Auswanderung der Franken nach Belgien und Gallien wurde das Hessenland zum Teil entvölkert, wovon die Folge war, daß die Sachsen in den seitdem sog. sächsischen Hessengau vordrangen. Die ch Bon vorzüglichern Gaue in H., welche schon durch Bonifacius und seine Schüler, die Stifter der Abteien Amöneburg, Fulda, Hersfeld und des bald wieder aufgehobenen Bistums Buraburg, kultiviert wurden, waren der fränk. Hessengau und der Oberlahngau. Sie wurden unter der Herrschaft der fränk. Könige durch Grafen regiert, von denen bei weitem die mächtigsten, die Konradinger, zur Zeit des Falls der Karolinger in Konrad I. zur herzogl. Gewalt über Franken und bald auf den deutschen Königsthron gelangten. Obschon nach dem kinderlosen Tode Konrads und seines Bruders Eberhard das fränk. Herzogtum keineswegs einging, so erstreckte sich doch die herzogl. Gewalt fortan nicht mehr über H., wo seitdem mehrere herrschende Grafen und Dynastengeschlechter nebeneinander auftraten, wie die Werner, die Grafen von Ziegenhain, von Felsberg, Schaumburg, Wittgenstein, Waldeck, Battenberg, Dassel u. s. w. Unter allen aber ragten hervor die Gisonen, Grafen von Gudensberg. Durch Heirat mit der Erbtochter des letzten derselben, Geisos IV., erhielt Landgraf Ludwig I. von Thüringen die Grafschaft Gudensberg, und alle hess. Großen erkannten ihn als ihren Landesoberherrn an. Als 1247 mit Heinrich Raspe der thüring. Mannsstamm ausstarb, machte seine Nichte, Sophia, die Tochter Landgraf Ludwigs des Frommen und Gemahlin Herzog Heinrichs von Brabant, auf das Erbe Thüringen samt H. Anspruch und kam nach langjährigen Kämpfen mit ihrem Nebenbuhler, dem Markgrafen Heinrich dem Erlauchten von Meißen, Heinrich Raspes Schwestersohn, kraft Vertrag von 1263 wenigstens in den Besitz von H. Sophias Sohn, Heinrich I., das Kind, der Stammvater des noch gegenwärtigen hess. Hauses, nahm seinen Sitz zu Kassel, der alten Residenz der Konradinger, behielt die aus der mütterlichen Erbschaft beanspruchte landgräfl. Würde bei und wurde in dieser Eigenschaft als Reichsfürst anerkannt. Sein unmittelbares Besitztum, die Grafschaft Gudensberg, war noch klein und seine Fürstengewalt in dem in viele gräfl. und dynastische Territorien zerstückelten Hessenland sehr eingeschränkt; allein seine Nachkommen brachten allmählich alle die vereinzelten Territorien an sich und erwarben auch außerhalb H. am Mittelrhein bedeutende Besitzungen. Ihre Ansprüche auf Brabant blieben aber erfolglos. Heinrichs I. Söhne, Otto und Johann, nahmen indes 1309 eine Erbteilung vor; da aber letzterer bald nachher kinderlos starb, so kamen die Lande wieder zusammen. Ottos Sohn, Heinrich II. oder der Eiserne (1328—77), erwarb Treffurt, einen Teil der Herrschaft Itter, die Hälfte von Schmalkalden u. s. w. und hinterließ, als er in seinem 80. Jahre starb, die Landgrafschaft seinem Brudersohn Hermann (1377—1413), der Gelehrte genannt. Hermann hatte unter der zahlreichen Ritterschaft seines Landes wenig Freunde. Mehrere Vereine bildeten sich wider ihn, und die Bünde der Sternritter, der Gesellen der alten Minne, der Falkner, der Hörner, der Ritter vom grimmigen Löwen in der Wetterau und 31e Streitig machten ihm nicht wenig zu an Un Die Streitigkeiten wegen Mainz verwickelten ihn mit Erbischof Adolf von Nassau in Kampf, verschafften ihm aber die Schutzgerechtigkeit über die Abtei Hersfeld; 4580 erwarb er käuflich die Hälfte der Grafschaft Lisberg und die Herrschaft Wolkersdorf. Da seine ältern Söhne bereits vor ihm verstorben waren, so folgte ihm der jüngste, Ludwig I. oder der Friedsame (1413 —58), der Ziegenhain und Nidda erwarb und die Vogtei über Korvei und die Lehnsherrlichkeit über Waldeck erhielt. Von seinen vier Söhnen teilten sich Ludwig und Heinrich III. in das väterliche Erbe. Ludwig II. oder der Freimütige (1458—71) erhielt Niederhessen mit Kassel, Heinrich III. oder der Reiche (1458 — 83) Oberhessen mit Marburg. Ein zwischen ihnen wegen dieser Teilung entstandener Krieg endigte damit, daß I Ludwig mit Oberhessen vereinigt wurde. Für Ludwigs II‚ minderjährige Söhne, Wilhelm I. oder den Altern und Wilhelm II. oder den Mittlern, übernahm deren Oheim, Heinrich III., die vormundschaftliche Regierung, der durch Heirat die Grafschaft Katzenellnbogen, deren oberer Teil den Kern des nachmaligen hessen-darmst. Gebietes bildet, an H. gebracht hatte. Bei seinem Tode trat Wilhelm I. in Niederhessen und zwei Jahre später Wilhelm II. in seinem Anteil die Regierung an. Heinrichs III. Nachfolger in Oberhessen wurde sein Sohn Wil110 III. oder der Jüngere (1483—1500). Wilelm I. wurde auf der Rückkehr aus Palästina lödsinnig, mußte deshalb 1493 die Regierung aufgeben, die, da er keine männlichen Erben hatte, auf seinen Bruder Wilhelm II. überging, und starb 1515. Als nun auch Wilhelm III. 1500 kinderlos starb, sah sich Wilhelm II. im alleinigen Besitz der Mhuigen hess. Lande, welche er 1509 seinem fünfjährigen Sohne, Philipp I., dem Großmütigen, hinterließ. Während Philipps Minderjährigkeit wurde H. zuerst von einem aus dem Adel gebildeten Landregiment, sodann von der Landgräfin-Mutter in Verbindung mit den Landständen regiert. Die Unruhen in Deutschland veranlaßten aber den Kaiser Maximilian I., den jungen Landgrafen schon 1518 für volljährig zu erklären. Er nahm großen Anteil an dem Bauernkriege, owie an der Reformation und den Kämpfen des Schmalkaldischen Bundes. Mit den Gütern der eingezogenen Klöster stattete er die von ihm 1527 gegründete Universität zu Marburg aus. Er starb 1567 und hatte zufolge eines Testaments von 1562 seine Lande unter seine vier Söhne geteilt. Wilhelm IV. erhielt die Hälfte des Länderbestandes mit Kassel, Ludwig IV. ein Vierteil mit Aerend“ Philipp II. ein Achtteil mit Rheinfels, Georg I. ein Achtteil mit Darmstadt. Da aber Philipp II. 1583 und Ludwig IV. 1604 ohne Erben starben, so blieben nur die beiden Hauptlinien Hessen-Kassel (s. d.) und Hessen-Darmstadt. (S. Hessen.) Vgl. Landau, „Beschreibung des Hessengaues (Kass. 1856); Teuthorn, «Ausführliche Geschichte der H.» (11 Bde., (3 Bde., Frankf. a. M. 1785—1803); Rommel, „Geschichte von H.s (10 Bde., Gotha 1820 —58).