Griechische Altertümer. Mit diesem Namen bezeichnet man, gemäß der durch den Sprachgebrauch dem vieldeutigen Worte «Altertümerv (s. unter Altertum) gegebenen Bedeutung, in der Ge-Alteremn gewöhnlich eine einzelne Disciplin der lltertumswissenschaft, über deren Begriff und Umfang freilich die Ansichten der kompetentesten Fachmänner mehrfach auseinandergehen. Während in frühern Zeiten, wo man über gelehrte Gegenstände überhaupt und über die das klassische Altertum betreffenden insbesondere durchaus lateinisch schrieb; wo man namentlich noch nicht dazu amenls war, dem römischen und dem griech. Altertum als solchem edie Ahnung eines sei in hohem Grade eigentümlich gearteten Volksgeistes als Träger seiner nationalen Individualität abzugewinneno, die antiquitates ein ziemlich willkürliches, fleißig und gelehrt zusammengestelltes, noch aber unkritisches Aggregat disparater Notizen aus verschiedenen Gebieten des Altertums umfaßten, wie die Schriften eines Johann Meursius u. a., die dann seit Ende des 17. Jahrh. teils zusammengedruckt, teils zu Systemen verarbeitet wurden, ohne jedoch dabei über Willkür und Leblosigkeit der innern Behandlung und über den rein äußerlichen Schematismus der üblichen Rubriken (gottesdienstliche, häusliche, Staats- und Kriegsaltertümer) hinauszukommen (wie in dem ersten Versuche einer umfassenden Darstellung dieser Disciplin, Joh. Phil. Pfeiffers Libri IV antiquitatum graecarum gentilium, sacrarum, politicarum, militarium et oeconomicarum „,‚ Königsb. u. Lpz. 1689; 2. Aufl. 1707, und in dem großen Sammelwerke von Jak. Gronov, «Thesaurus antiquitatum graecarumo, Leid. 1694 — 1702, in 13 Foliobänden, nebst der Fortsetzung von Polenus, Vened. 1735, und in John Potters 4Archaeologia graeca or the antiquities of Greecen, Oxf. 1699 und Lond. 1706, 2 Bde., später umgearbeitet von John Robinson, Lond. 1807; 2. Aufl. 1827): stellte F. A. Wolf, der Begründer eines vollkommenen Systems der Altertumskunde, welche er dadurch erst zu dem Range einer selbständigen Wissenschaft erhoben hat, die Altertümer als eine besondere Disciplin der Altertumswissenschaft auf, als deren Aufgabe er vorzugsweise die Darstellung der «Verfassungen und Zuständer der beiden klassischen Völker bezeichnet, die mit histor. Sinne und nach histor. Methode zu erfolgen habe. Es galt dabei, speziell für Griechenland, calle Einzelheiten des hellenischen Lebens in geschichtlicher Auffassung unter dem Brennpunkte des Nationalcharäkters zusammenzufassen». Diese Auffassung ist im wesentlichen festgehalten worden von K. F. Hermann in seinem „Lehrbuch der griech. Antiquitäteno (Bd. 1: Lehrbuch der griech. Staatsaltertümer aus dem Standpunkte der Geschichtev, 5. Aufl., bearbeitet von Bähr und Stark, Heidelb. 1875; Bd. 2: «Lehrbuch der gottesdienstlichen Al—⸗ tertümer der Griechen », 2. Aufl., bearbeitet von Stark, 1858; Bd. 3: 4Lehrbuch der griech. Privataltertümer », 2. Aufl., bearbeitet von Stark, 1870; eine 3. Auflage, bearbeitet von Blümner, erschien 1882. Die andern Bände sollen ebenfalls erneuert werden, und zwar hat Arnold Hug die Staatsaltertümer, Thalheim die Rechtsaltertümer, H. Droysen die Kriegsaltertümer, Dittenberger die gottesdienstlichen, A. Müller in Flensburg die escenischeno Altertümer übernommen). ls gemeinschaftliches Prinzip dieser drei Teile bezeichnet Hermann die histor. Reproduktion der antiken Zustände; als die Aufgabe der ganzen Disciplin: ein urkundliches Bild der Mittel und Formen geben, wodurch die griech. Nation in ihren einzelnen Teilen und in den verschiedenen Zeiten ihrer Geschichte die Lebensbedingungen eines Volks als menschlicher und sittlicher Gemeinschaft nach Maßgabe ihrer äußern und innern Eigentümlichkeit verwirklicht hat. Das Hermannsche Werk, welches die ältern Lehrbücher (unter denen seinerzeit besonders geschätzt waren Lamb. Bosii Antiquitatum graecarum, praecipue atticarum, descriptio brevisv, Franecker 1714, und Hoogyliet, Antiquitatum graecarum brevis descriptio Delft 1834) völlig verdrängt hat, wurde zuglei durch den erstaunlichen Reichtum seiner Nachweisungen über die massenhafte Detaillitteratur auf dem Gebiete der Altertümer wichtig. Man hat nun gegen seine Auffassung unter anderm eingewendet, daß dieselbe zu weit und unbestimmt sei; denn die histor. Reproduktion antiker Zustände sei die Aufgabe der Altertumswissenschaft überhaupt, nicht nur einer einzelnen Disciplin derselben, un zu den Mitteln und Formen, wodurch die Griechen die Lebensbedingungen eines Volks als menschlicher und sittlicher Gemeinschaft nach Maßgabe ihrer äußern und innern Eigentümlichkeit verwirklicht haben, gehören auch Litteratur und Kunst. Daher haben andere Gelehrte den Begriff der griech. Altertümer teils weiter, teils enger gefaßt, als es F. A. Wolf und C. F. Hermann thaten. Die erstere 2— 6.— wird hauptsächlich vertreten durch A. Böckh, welcher die Altertümer als keine besondere, den andern koordinierte Disciplin betrachtet, sondern dieselben als gleichbedeutend mit der Altertumswissenschaft überhaupt erklärt, sodaß die griech. Altertümer den Schluß materiellen Stoff der Philologie (mit Ausschluß der bloß formalen Disciplinen, der Kritik und Hermeneutik), soweit diese das griech. Altertum zum Gegenstande hat, umfassen und ihre Aufgabe eben in der histor. Reproduktion des gesamten Lebens der alten Griechen, nach seiner äußern wie innern, praktischen und theoretischen Seite und als Manifestation des eigentümlichen griech. Volksgeistes, besteht. In gleichem Sinne hat W. Wachsmuth in seiner „Hellen. Altertumskunde aus dem Gesichtspunkte des Staats »„ (2. Aufl., 2 Bde., Lpz. 1844 — 46) nach einer einleitenden übersicht über die Wohnsitze und Bestandteile der hellen. Nation eine vollständige Darstellung des gesamten Kulturlebens der Griechen im Altertume gegeben. Die engere Auffassung dagegen, wonach die griech. Altertümer eine einzelne Disciplin der Wissenschaft vom griech. Altertume bilden, deren Aufgabe die Darstellung der staatlichen und gesellschaftlichen Zustände und Verhältnisse des griech. Volks mit Einschluß des Religionswesens (hauptsächlich nach seiner äußerlichen Seite, als Kultus), aber mit Ausschluß der Äußerlichkeiten des Privatlebens ist, hat in der neuesten Zeit ihren namhaftesten Vertreter gefunden in G. F. Schömann (auch Verfasser des Werkes „Antiquitates juris publici Graecorumo, Greifsw. 1838), dessen 4Griech. Altertümer» (3. Aufl. 2 Bde., Berl. 1871 —73) das wichtigste (und zugleich durchaus lesbare) Handbuch dieser Disciplin ist. Ausschließlich auf die Darstellung der Verfassungen und ihre Geschichte ist endlich das «Handbuch der griech. Altertümero von G. Gilbert gerichtet, dessen erster Teil, «Der Staat der Lacedämonier und Athener, 1881 erschien. Andauernd wächst neben solchen Hauptwerken die Masse der Spezialschriften auf allen Gebieten der sog. Altertümer, und neben jenen größern antiquarischen Kollektivbüchern kommen auch an vielen Stellen große wertvolle Abschnitte in allgemeinen Werken über die Geschichte der Griechen in Betracht, wobei wir hier vorzugsweise auf Grote, Ernst Curtius und Max Duncker hinzuweisen haben. In ganz anderm Sinne gebraucht man das Wort Altertümer, wenn man von Altertümersammlungen (Museen) u. dgl. spricht. Dann versteht man darunter die Überreste der s Balts resp. 34. 6io Aan Thätigkeit eines Volks in alter Zeit, also Baudenkmäler, plastische Werke (Statuen und Reliefs) in Stein (besonders Marmor), Erz, Thon, Elfenbein, Knochen u. dgl., Gemälde, geschnittene Steine, Münzen, endlich Gerätschaften aller Art. (S. Griechische Kunst.)