Altertum (lat. antiquitas) nennt man die alte, d. i. frühere Zeit, im Gegensatze zur spätern oder neuern Zeit. Insbesondere jedoch versteht man bei der Einteilung der Weltgeschichte in eine alte, mittlere und neuere Zeit unter A. die ganze vor-Reire Welt und Kultur oder den unermeßlichen eitraum der Geschichte, welcher von der Urzeit der Menschheit bis zu der Epoche jenes gewaltigen Umschwungs in der gesamten Kulturentwickelung reicht, die durch den Sturz des weström. Reichs, 476 n. Chr., und das Entstehen die Agypter, Babylonier, Assyrer, d65 . wa Hebräer u. a. einflußreiche Kulturvölker des A. waren, so wurden dieselben doch mehr oder minder, besonders seit der Zeit Alexanders d. Gr., in den geschichtlichen Lebenskreis der Griechen und Römer gezogen, und ein bedeutender Teil der alten Völker gelangte zuletzt im Römerreiche, das fast die ganze Alte Welt umfaßte, innerlich wie äußerlich zu einer gewissen Einheit. Diese zum Teil auf Grund der übrigen morgenländ. und abendländ. Kulturen erblühte, vorzüglich aber der Begabung und Kraft der griech. und ital. Stämme zuzuschreibende griech.⸗ röm. Kultur, in welcher der Geist des gesamten A. Fit de und am deutlichsten zum Ausdruck kam, ist das A. in einem engern Sinne oder das sog. klassische A., dessen Träger man auch vorzugsweise die Alten nennt und dessen hervorstechende Charakterzüge man als antik (s. d.) dem Mittelalterlichen wie dem Modernen gegenüberstellt. Wie in der Weltgeschichte überhaupt, so unterscheidet man aber auch in der Geschichte eines jeden einzelnen Kulturvolks, wenn ein solches nicht bloß dem A. angehört, eine frühere und eine spätere Entwickelungsstufe, ein A. und eine neuere Zeit. Das A. (in Wirklichkeit das Jugendleben) eines Volks begreift dann dessen Geschichte und Zustände von dem ersten geschichtlichen Bekanntwerden bis zum Eintritt jener wichtigen Epoche, wo ein völliger Umschwung im geistigen und sittlichen Leben des Volks eintritt. Bei den Germanen und Slawen schließt die Bekehrung zum Christentum das A. ab, bei mehrern orient. Völkern, wie den Persern, Türken und Arabern, die Unterwerfung unter den Islam. Mit der Erforschung des A. beschäftigt sich die Altertumswissenschaft, welche nicht nur das gesamte physische, geistige und sittliche Leben der Völker des A., wie es sich in der Geschichte, Sprache und Litteratur, Kunst und Wissenschaft, Religion, Staat, Recht, Sitte kundgibt, zu ermitteln, sondern auch im ganzen wie im einzelnen mit wissenschaftlichem Geist zu erfassen, nach bestimmten Prinzipien zu ordnen und zu einem organischen Ganzen als Ausdruck des antiken Lebens und Strebens zu verbinden hat. Eine wissenschaftliche Durchdringung und Darstellung des gesamten A. ist bis jetzt noch eine Unmöglichkeit. Nur dem Kulturleben einiger Völker des A., wie dem der Hebräer, neuerdings auch der Agypter und bis zu einem gewissen Grade der Assyrer und Babylonier, vor allem aber dem der Griechen und Römer, ist eine solche zuteil geworden, weshalb denn auch die Wissenschaft des klassischen A. vorzugsweise unter Altertumswissenschaft verstanden wird. Für die verschiedenen Disciplinen, welche das A. teils untergegangener, teils noch lebender Kulturvölker zum Gegenstande haben, bedient man sich des Ausdrucks Altertums kunde und spricht so von einer ind., pers., phöniz., ägypt., ferner von einer deutschen, skandinav., slaw. Altertumskunde. In einem konkreten Sinne gebraucht man das Wort Altertümer oder Antiquitäten teils für Gegenstände der Kunst und Industrie (Werkeuge, Kunstwerke, Gefäße, Waffen, Inschriften, auwerke u. s. w.), welche aus frühern Zeiten auf uns gekommen oder in neuerer Zeit wieder aufgefunden sind, teils für die Nachrichten, welche über das Wesen und Wirken, die Einrichtungen und Gebräuche in Verfassung, Krieg, Kultus, Gecben kurz über das ganze öffentliche und häusliche Leben der Alten in den uns aus dem A. überkommenen Denkmälern enthalten sind. Nachdem die alten Kunstdenkmäler Gegenstand einer besondern Wissenschaft, der Die Diaespin (s. d.), geworden sind, erstreckt sich die Disciplin der Antiquitäten nur auf die alten Verfassungen, Sitten und Einrichtungen. Die Antiquitäten zerfallen 72—— in Staatsaltertümer, Religions- oder Sakral⸗ und Privataltertümer. Die Staatsaltertümer umfassen die Verfassung, die Rechtspflege, das Polizeiwesen, das Finanzwesen, das Kriegswesen; die Religions-⸗ oder Sakralaltertümer den Kultus; die Privataltertümer die der In und geselligen Verhältnisse, einschließlich der Familie, des Sklaventums, der Lebensweise, häuslichen Einrichtung u. s. w. Diese Disciplin war namentlich im 17. und 18. Jahrh. zu einer ganz prinziplosen Anser Zei von Notizen ausgeartet, und erst in jüngter Zeit hat man begonnen, sie zu einer wirklichen Wissenschaft zu gestalten. Am meisten ist bis jetzt, abgesehen von der klassischen Altertumswissenschaft, wenn auch meist nur im theol. Interesse, für die hebr. Altertümer oder biblische Altertumskunde geschehen. Bei noch blühenden Kulturvölkern pflegt man den Ausdruck Altertümer nicht bloß auf die Denkmäler und Zustände aus vorchristl. und vorislam. Zeit zu beschränken, sondern viel weiter auf alles auszudehnen, was unserer Zeit gegenüber veraltet ist. Die deutschen Altertümer würden somit bis zur Reformation sowie in den oder alles das in Werken der Kunst owie in den Zuständen der Kultur überhaupt umfassen, was man als Kaltdeutscho dem Modernen gegenüberstellt. diesem Sinne n B. Jakob Grimm seine Dar Anah der deutschen Rechtsaltertümer aufgefaßt. Analog den Altertümern noch bestehender Völker hat sich in neuerer Zeit die Fin von den ältesten Einrichtungen, Sitten und Gebräuchen in der christl. Kirche als besondere Disciplin unter dem Namen der Christlichen Altertümer der Kirchengeschichte zugesellt. Über die Altertumsvereine s. Historische Vereine.