Griechische Kirche oder, wie sie 0 selbst nennt, Orientalisch-orthodoxe Kirche, heißt derjenige Teil der Christenheit, welcher in Lehre, kirchlicher Verfassung und Sitte an die ersten sieben ökumenischen Konzilien sich hält und die spätern Weiterbildungen in aaran Gebräuchen und Verfassungsformen der abendländ. oder röm.⸗kath. Kirche, vor allem die Autorität des röm. Papsttums verwirft. Die Trennung der abendländ. und morgenländ. Kirche war längst, bevor es zur förmlichen Kirchenspaltung kam, teils durch polit. Verhältnisse, teils durch die Eifersucht des Patriarchen von Konstantinopel, der sich seit 587 ökumenischer Patriarch nannte, auf die wachsende Macht von Rom vorbereitet. Dogmatische Händel führten zu zeitweiliger Aufhebung der Kirchengemeinschaft, so 484 - 519 infolge der Bestrebungen des Kaisers Zeno, eine Union der Anhänger der orthodoxen Lehre von den zwei Naturen mit den Monophysiten herbei-Bipderr so im Bilderstreit (s. Bilderdienst und Bilderverehrung) 733—787 und im Streite mit Photius (s. d.) 862—886. In dem letztern Streite, welcher namentlich durch den Anschluß der von Rom umworbenen Bulgaren an die griech. Kirche verbittert wurde, brachte Photius bereits die Mehrzahl der nachmaligen Streitpunkte zur Sprache: den abendländ. Zusatz zum nicäischen Symbolum, welcher das Ausgehen des Heiligen Geistes auch vom Sohne lehrt, das Verbot der Priesterehe, die Ungültigkeitserklärung des von einfachen Priestern gespendeten Salböls und das Sonnabendfasten, vor allem aber die Anmaßung des Papstes, der sich zum Oberherrn über die ganze Christenheit aufwerfen und auch die griech. Patriarchen als seine Untergebenen behandeln wollte. Später kamen noch die Streitigkeiten über den Gebrauch des ungesäuerten Brotes beim Abendmahl und über die in dem sog. Aposteldekret (Apostelg. 15, 29) verbotenen Speisen hinzu; doch blieb die Verwerfung der Ansprüche des röm. Papstes durch die Griechen die Hauptsache. So kam es 16. Juli 1054 zur vollständigen und bleibenden Trennung (Schisma) der griech. von der lat. Kirche, indem die Legaten des Papstes Leo IX., Humbert und Petrus, die Exkommunikationsurkunde über den Rcde chen Michael Cärularius in der Sophienkirche zu Konstantinopel vorlasen und niederlegten. Der Bannfluch wurde sofort von Michael und den übrigen drei orient. Patriarchen erwidert. Die Eroberung Konstantinopels durch die Kreuzfahrer und Venetianer 1204 und die harten Bedrückungen, welche die Griechen von diesen und den päpstl. Legaten erdulden mußten, konnten ihre Erbitterung nur vermehren. Der griech. Kaiser Michael VIII. Paläologus, der 1261 Konstantinopel wiedererobert hatte, zeigte sich zwar bereit, den Primat des Papstes anzuerkennen; aber der auf der Kirchenversammlung zu Lyon 1274 unternommene Unionsversuch scheiterte an dem Widerstande der griech. Geistlichkeit. Den letzten Versuch einer Vereinigung machte der von den Türken aufs äußerste bedrängte griech. Kaiser Johannes VI. Paläologus auf der 1438 zu Ferrara und im folgenden Jahre zu Florenz unter dem Vorsitz Papst Eugens IV. gehaltenen Kirchenversammlung (s. Ferrara-Florenzer Konzil); allein abermals wurde die den Griechen angesonnene Unterwerfung unter Rom von der Geistlichkeit und vom Volke zurückgewiesen. Seit der Eroberung Konstantinopels durch die Türken 1453 hatten die fortgesetzten Be-Roben Ee Roms wenigstens den Erfolg, einen großen Teil der unter ungar. und poln. Herrschaft stehenden Griechen gegen das Zugeständnis der Priesterehe und des Abendmahls unter beiderlei Gestalt unter die Hoheit des Papstes zu bringen. Sie sind unter dem Namen Unierte Griechen bekannt. Noch weit aussichtsloser als die Unionsbestrebungen der röm. Kirche waren die spätern Bemühungen einer Vereinigung der Griechen und Protestanten, unter denen nächst der Sendung des Diakonus Demetrius Mysus nach Wittenberg (1558) durch den Patriarchen Joseph von Konstantinopel namentlich die von den tübinger Theologen Jak. Andreä und Mart. Crusius 1576—81 mit dem Patriarchen Jeremias geführten es Patriarchen so- wie die Annäherungsversuche des Patriarchen Cyrillus Lukaris an den Calvinismus (1629), welche jenem das Leben kosteten, zu erwähnen sind. Zum Gebiete der griech. Kirche Fömsel bis in das 7. Vahuße außer der Balkanhalbinsel und dem Archipel, auch Kleinasien, Syrien mit Palästina, Arabien, Agypten und zahlreiche Gemeinden in Mesopotamien und Persien. Allein durch die Eroberungen Mohammeds und seiner Nachfolger verlor sie seit 630 fast alle ihre Provinzen in Asien und Afrika, und selbst in Europa wurde die Zahl ihrer Anhänger durch die Türken im 15. Jahrh. beträchtlich vermindert. Auf der andern Seite fielen ihr Idte Russen en slaw. Völkerschaften und besonders die Russen zu, welche der Großfürst Wladimir der Heilige 988 zur Annahme des griech.⸗oriental. Glaubens nötigte. Zu den vier Patriarchen von Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem kam seit 1589 der zu Moskau als fünfter, an dessen Stelle aber 1721 durch Peter d. Gr. der Heilige dirigierende Synod als oberste geistliche Behörde der Russen trat. Unter den aus dem Schoße der griech. Kirche hervorgegangenen Bekenntnisschriften ist namentlich die 1642 von dem Metropoliten Pet. Mogilas zu Kiew abgefaßte Darstellung des Glaubens der Russen zu nennen, welche auf zwei Synoden zu Konstantinopel (1643) und Jerusalem (1672) als gemeinsames Glaubensbekenntnis der morgenländ.⸗orthodoxen Kirche angenommen wurde. Sie führt auch den Titel Katechismus der Russeno, wurde wiederholt gedruckt und 1722 auf Befehl Peters d. Gr. von dem Heiligen Synod herausgegeben (deutsch von Frisch, Frankf. und Lpz. 1727). Außerdem gewann auch die Konfessiono des Gennadius (Frankf. 1583; neu herausg. von Otto, Wien 1864) ein nicht unbedeutendes kirchliches Ansehen. Die griech. Kirche erkennt, wie die römisch-katholische, als Quelle des Glaubens die Bibel und die Tradition an. Unter letzterer versteht sie solche Lehren, welche von den Aposteln bloß mündlich vorgetragen und von den Kirchenvätern, besonders Basilius, Gregor von Nazianz, Chrysostomus und Johannes von Damaseus (730), wie auch von den sieben ersten allgemeinen Kirchenversammlungen bestätigt worden seien. Neue Lehrsätze dürfen nicht aufgestellt werden; die kirchlich festgestellten gelten als notwendig zur Seligkeit. Abgesehen von der Lehrdifferenz über das Ausgehen des Heiligen Geistes unterscheidet sich das Dogma der griech. Kirche vom römischen fast nur durch die Verwerfung der (übrigens auch von Rom nur dem Namen nach anerkannten) augustinischen Lehren von Sünde und Gnade und von der Utee mem aue sowie der meisten seit dem Mittelalter neu aufgekommenen Lehren. Sie nimmt, wie die röm. Kirche, sieben Sakramente an: Taufe, Chrisma, Abendmahl, Biuna beichte, Buße, Priestertum, Ehe und letzte Olung, unterscheidet aber höhere und niedere Sakramente. Zu den ersten gehören nur Taufe, Abendmahl und Buße. Die Taufe wird durch dreimaliges Eintauchen des ganzen Körpers ins Wasser vollzogen und mit ihr gleich das Chrisma (Firmung) verbunden. Beim Abendmahl gebraucht sie gesäuertes Brot und mit Wasser vermischten Wein. Allen Kommunikanten, auch den Kindern, wird das Brot gebrochen in einem mit dem Weine gefüllten Mabo gereicht. Die Transsubstantiation und das Meßopfer wird gelehrt, aber nicht die Anbetung der Hostie. Den Bischöfen behält die griech. Kirche nur die Ordination vor. Sie gestattet allen Geistlichen, mit Ausnahme der Klostergeistlichen und der aus ihnen zu wählenden höhern Geistlichkeit bis zum Bischof herab, die Ehe mit einer Jungfrau, untersagt dagegen die Ehe mit einer Witwe sowie eine zweite Ehe, weshalb verwitwete Geistliche ihre Pfarrämter in der Regel nicht beibehalten, sondern als Hieromonachi in ein Kloster gehen. Die Ehe der Laien löst sich im Falle des Ehebruchs. Hinsichtlich der verbotenen Grade der Verwandtschaft, besonders der geistlichen Verwandtschaft zwischen Paten und Gevattern, ist sie sehr streng; eine vierte Ehe ist selbst den Laien nicht gestattet. Von der kath. Kirche unterscheidet sie sich auch dadurch, daß sie mit dem heiligen Gle nicht nur Sterbende, sondern auch Kranke salben läßt, daß sie das Fegfeuer samt der Lehre von den überschüssigen Verdiensten der Heiligen, den Indulgen-We und dem Ablaß für Lebende verwirft. Nur für erstorbene wird auf Ansuchen und zur Beruhigung ihrer Hinterlassenen ein gedruckter Ablaß gegeben. Sie erkennt weder den Primat des Papstes noch irgend einen sichtbaren Stellvertreter Christi auf Erden an und duldet keine geschnitzten, ausgehauenen oder gegossenen, sondern nur platt gemalte oder mit Edelsteinen ausgelegte Bilder Christi und der Heiligen; doch macht die russ. Kirche hierin eine Ausnahme und schmückt ihre Altäre mit plastischen Kunstwerken. In Hinsicht der Anrufung der Heiligen, besonders der Mutter Gottes, und der Verehrung von Reliquien, nichten Gräbern und Kreuzen teilt sie anz die Ansichten der röm.⸗kath. Kirche; dem Bereuzen im Namen Jesu mißt sie eine zauberischlangt, io Kraft bei. Was die Bußübungen anlangt, so hält sie vornehmlich viel vom Fasten, beobachtet dies weit strenger als die röm. Kirche und erlaubt während desselben nur Früchte, Kräuter, Brot und Fische zu essen. (über die Fastenzeiten der griech. Kirche s. Fasten.) In der Türkei und in Griechenland predigen nur die höhern 114. Jahrh In Rußland war unter dem Zar Alexei im 17. Jahrh. das Predigen sogar verboten. Jede Gemeinde hat einen bestimmten Sängerchor, welcher Hymnen und Psalmen singt; die Gemeinden selbst aber singen nicht und die Instrumentalmusik ist ganz vom griech. Gottesdienst ausgeschlossen. Die Liturgie besteht übrigens außer der Messe, welche als die Hauptsache betrachtet und an den gottesdienstlichen Tagen nur einmal vor Sonnenaufgang gehalten wird, im Vorlesen von Schriftstellern, Gebeten und Heiligenlegenden und im Hersagen des Glaubensbekenntnisses oder von Sprüchen, welche der Liturg oder Priester anfängt und die Gemeinde im Chor fortsetzt und beendigt. Die Kultusformen sind symbolischen Handlungen, namentlich die Meßliturgie. Beim Gottesdienste steht man und stützt sich dabei zur Erleichterung auf eine Art Krücke; nur bei der Feier des Pfingstfestes kniet man nieder. Beim Gebet wendet man sich nach Osten. Eine allgemeine ürebemen 30 ist nicht vorgeschrieben, bei den verschiedenen Völkern wird vielmehr die Nationalsprache angewendet, bei den Griechen die griechische, bei den Russen und andern Slawen die altslawonische, bei den Georgiern die altdeorgsche Die Klöster folgen mehrenteils der strengen Regel des heil. Basilius. Der griech. Abt heißt Higumenos, die Abtissin Higumene. Der Abt eines Klosters, unter dessen Aufsicht mehrere andere stehen, führt den Titel Archimandrit und hat den Rang gleich nach den Bischöfen. Die Nonnen beschäftigen sich mit Handarbeiten, Krankenpflege und Unterricht; ihnen steht ein Hkonomos vor, der das Recht übt, den Beichtvater des Klosters zu wählen und die Wahl der AÄbtissin, die durch den Konvent vollzogen wird, zu leiten. Die niedere Geistlichkeit besteht aus Vorlesern, Sängern, Hypodiakonen und Diakonen, aus Priestern, Popen und Protopopen, welche die ersten Geistlichen an Haupt⸗ und Kathedralkirchen sind. Weiter als zum Protopopen können es Liturgen und Priester nicht bringen, denn die Bischöfe werden aus den Klostergeistlichen gewählt und aus den Bischöfen die Erzbischöfe, Metropoliten und Patriarchen. Die Würden der Patriarchen zu Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem bestehen noch; der erste führt als ökumenischer Patriarch auf dem aus den Patriarchen, einer Anzahl Metropoliten und Bischöfe und zwölf vornehmen Griechen weltlichen Standes gebildeten Heiligen Synod zu Konstantinopel den Vorsitz und übt durch sie im ganzen türk. Reiche die obere geistliche Gerichtsbarkeit über die Griechen aus. Die kirchliche Abhängigkeit der Metropoliten in den österr. Staaten vom Patriarchen von Konstantinopel ist nur nominell. Die übrigen drei Patriarchen haben, da sich die Bewohner ihrer Sprengel großenteils zum Mohammedanismus bekennen, einen sehr geringen Wirkungskreis. Die Russische Kirche (s. d.) steht noch immer unter dem jetzt in Petersburg residierenden Heiligen uch die Auch im Königreich Griechenland (s. d.) hat sich die Kirche von dem Patriarchen zu Konstantinopel infolge der polit. Trennung von der Pforte durch den Ausspruch einer Versammlung von Metropoliten und Bischöfen zu Nauplia und Syra (1833) losgesagt und ihre Verwaltung zum Zwecke selbständiger Entwickelung einer vom König einzusetzenden permanenten Synode übertragen, deren Unabhängigkeit 1850 vom Patriarchen von Konstantinopel anerkannt worden ist. Seit 1873 hat auch die Kirche Bulgariens (s. d.Jihre Unabhängigkeit von der zu Konstantinopel und einen eigenen Patriarchen errungen. Der Charakter der griech. Kirche ist strenge Stabilität in Dogma und Sitte. Für die wissenschaftliche Bildung der Geistlichen ist neuerdings in Rußland, Griechenland und der Bukowina wenigstens einiges geschehen; doch ist der Bildungsgrad derselben durchschnittlich ein sehr niedriger. Einige russ. Klöster sind noch immer Sitze einer freilich ziemlich toten und fast nur durch Sammlerfleiß glänzenden Gelehrsamkeit. Die Kluft, welche die griech. Kirche von der römischen trennt, ist durch die Proklamation der päpstl. Unfehlbarkeit nur noch erweitert worden; dagegen hat man in neuester Zeit allerlei, freilich ziem ich unreife Unions-⸗ versuche mit Altkatholiken und Anglikanern gemacht. Litteratur. Schmitt, Die morgenländische griech.⸗russ. Kirches (Mainz 1827); derselbe, Kritische Geschichte der neugriech. und russ. Kircher (Mainz 1840); Brühl, «Russ. Studien zu Theologie und Geschichtes (Münst. 1857); «L'église orthodoxe d'Oriento (Athen 1853); Pitzipios, «Die oriental. Kircher (deutsch von Schiel, Wien 1857); Pichler, «Geschichte der kirchlichen Vdt. N zwischen dem Orient und Occidente (2 Bde., Münch. 1864—65); A. Stanley, History of the eastern churcho (4. Aufl., 1869); Gaß, «„Symbolik der griech. Kirches (Berl. 1872). Eine Beschreibung der Ceremonien, Priestergewänder, gottesdienstlichen Gerätschaften der G. u. s. w. enthält Neale, „A history of holy eastern church. Generalintroductiono (2 Bde., Lond. 1850).