FeedGrundwasser
ErdkundeBrockhaus 1882

Grundwasser ist ein bestimmter Feuchtigkeitsgehalt des porösen Bodens. Die Hohlräume eines porösen Bodens sind für gewöhnlich teils mit Luft, teils mit Wasser ausgefüllt. Solange sich Luft und Wasser in den Besitz der Poren teilen, heißt ein Boden feucht, wo aber die Poren vollständig mit Wasser erfüllt sind und die Luft verdrängt ist, spricht man von G. im Boden. Man darf sich das G. nicht als Horizontalwasser vorstellen, sondern es hat bald größeres, bald geringeres Gefälle, nach der Konfiguration der wasserdichten Unter-1 lage, auf welcher es sich sammelt und fortbewegt. Entsprechend der Tiefe der wasserdichten Unterlage findet man es bald näher, bald ferner der Oberfläche, und wo solche Unterlagen zu Tage austreten, da läuft das G. als größere oder kleinere Quelle aus. In der Nähe offener Wasserläufe (namentlich Flüsse und Bäche) steht das G. in den umgebenden porösen Ufern in der Regel höher als im betreffenden Flusse, wie es z. B. für München t an der Isar von Pettenkofer, für Paris an der e Seine von Delesse, für Berlin an der Spree von Virchow u. s. w. nachgewiesen ist. Es sind seltene Ausnahmen (3. B. Lyon), daß das G. tiefer steht e als der nächste Flußspiegel. Wo in einem porösen Boden mehrere wasserdichte Schichten übereinan-r derliegen, da finden sich in der Regel auch mehrere r Grundwasserschichten übereinander, von denen man dann nur die mächtigste, die zur Anlage von Brun-d nen taugt, mit dem Namen G. bezeichnet, während f man die andern Schwitz⸗, Sicker⸗, Schicht⸗ u. s. w. 3 Wasser nennt. Alles G. stammt von den atmosphärischen Niederschlägen. Sein Stand, seine Menge ist in Orten und Gegenden und zu verschiedenen Zeiten aber durchaus nicht so gleichmäßig wie die atmosphärischen Niederschläge verteilt, denn es kommt nicht bloß darauf an, wie viel Wasser auf die Oberfläche fällt, sondern auch wie viel in den Boden eindringt, wie viel sich in ihm sammelt, wie rasch oder langsam es auf der wasserdichten Unterlage fortfließt, wie viel G. von höher liegenden Schichten zuströmt u. s. w. Es läßt sich der örtliche Grundwasserstand nie nach der örtlichen Regenmenge genauer bemessen. Das G. in den obersten porösen Schichten hat durch die Untersuchungen von Pettenkofer und andern über das Auftreten von Cholera- und Typhusepidemien, die von Feuchtigkeit und Trockenheit des Bodens beeinflußt werden, eine große hygieinische Bedeutung erlangt, insofern sich in seinem Stande der Wechsel in der Durchfeuchtung der obersten Schicht, auf welcher der Mensch wohnt, viel präziser als durch die Regenmenge in einem Orte ausspricht. In dem Teile Indiens, in welchem die Cholera heimisch (endemisch) ist, fällt die weitaus größte Menge der Erkrankungen und Todesfälle mit dem tiefsten, und die geringste Menge mit dem höchsten Grundwasserstande zusammen. Ahnliches ist an vielen Orten auch für das Entstehen von Typhusepidemien nachgewiesen. Man beobachtet daher den Grundwasserstand jetzt an vielen Orten und benutzt meist die gegrabenen Brunnen dazu, in denen man von einem Fixpunkte auf der Oberfläche auf den Wasserspiegel hinabmißt. Aber nicht bloß aus hygieinischen, sondern auch aus bautechnischen Gründen empfehlen sich Beobachtungen des G., weil sie lehren, wie hoch das Wasser in einem Orte mit porösem Boden zeitweise steigt und wie tief es fällt. Es gibt Orte, in denen die Schwankungen im Laufe vieler Jahre nur einige Centimeter betragen, und Orte, in denen sie 3—10 und selbst 15 m betragen können. Man erkennt aus den Beobachtungen, wie tief man mit den Grundmauern in den Boden gehen kann, ohne befürchten zu müssen, daß sie unter Wasser gesetzt werden, und wie tief man die Brunnen graben muß, damit sie stets Wasser geben. Grundwert. Der Verkehrswert des Grundes und Bodens als eines von der Natur gegebenen und nicht vermehrbaren Gutes bestimmt, ist nicht, wie das der Erzeugnisse der menschlichen Arbeit, nach den Produktionskosten, sondern wird durch Kapitalisierung des aus dem Grundstück zu erzielenden Ertrags gebildet. Allerdings ist auf die kultivierten Grundstücke, um sie in ihren gegenwärtigen Zustand zu bringen, auch ein oft sehr bedeutendes Maß von Arbeit verwendet worden. Aber das zu diesem Zweck aufgewandte Kapital ist untrennbar mit dem Boden verbunden, und die Werterhöhung, die derselbe dadurch erlangt hat, richtet sich wieder nur nach der Ertragsvermehrung, nicht aber nach der Größe der Kapitalanlage. Im allgemeinen wird aber der zu kapitalisierende Ertrag sich zusammensetzen aus der eigentlichen Bodenrente (s. d.), die mit der Beschränktheit des Vorrats an Land zusammenhängt, und der durch die Verbesserung des Bodens gewährten Verzinsung des Meliorationskapitals. Der Kapitalisationsfaktor aber, mit dem die Ertragsziffer zu multiplizieren ist, wird in den Kulturländern durchweg ein sehr hoher sein, da einesteils die Vermögensanlage in Grund und Boden eine sehr sichere ist und andererseits bei zunehmender Bevölkerung im ganzen ein fortwährendes, wenn auch langsames Steigen der Grundrente zu erwarten ist. Daher wird in diesen Ländern beim Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken das dazu verwendete Kapital sich selten höher als zu 3½ Proz. verzinsen. Häufig aber wird der G. noch mehr emporgetrieben, indem einerseits reiche Kapitalisten wegen der sozialen Vorteile und Annehmlichkeiten des Grundbesitzes Nachfrage nach großen Gütern unterhalten, ohne auf eine normale Verzinsung ihres Kapitals besonderes Gewicht zu legen, und andererseits in vielen Gegenden die bäuerlichen Besitzer die Neigung haben, um jeden Preis Parzellen zu kaufen, bei deren Bewirtschaftung sie ihre eigene Arbeit gar nicht in Anrechnung bringen. So ist in neuerer Zeit der Verkehrswert des landwirtschaftlichen Bodens auf eine Höhe gestiegen, die im Vergleich mit den Preisen der Produkte kaum als normal anzusehen ist. Diejenigen, die ihr Land verkaufen, machen dabei allerdings ein gutes Geschäft; aber ihre Nachfolger sind meistens durch die stehenbleibenden großen Quoten der Kaufsumme von vornherein stark verschuldet, und so wird die Lage gerade des Mittelstandes der selbstthätigen Landwirte eine sehr schwierige. Dieselbe Überbürdung mit Schulden entsteht natürlich, wenn von mehrern Erben eines Gutsbesitzers einer das ganze Gut zum Verkehrswert übernimmt. Die Festsetzung eines künstlichen G. in solchen Fällen, wie sie in einigen Gegenden zulässig ist, etwa des Zwanzigfachen des Grundsteuer-Reinertrags, wird nur dort aufrecht zu erhalten sein, wo die Begünstigung eines Erben von alters her der Sitte und dem Rechtsbewußtsein der Bevölkerung entspricht. Die städtischen Grundstücke sind nicht selten Gegenstand wilder Spekulation und förmlicher Agiotage und erlangen unter Umständen ganz exorbitante Monopolwerte.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 570Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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