FeedGüte ist diejenige Charaktereigenschaft
Sport & SpielBrockhaus 1882

Güte ist diejenige Charaktereigenschaft, welche die Berücksichtigung und Beförderung des fremden Wohls als ein natürliches, selbstverständliches Motiv eigener Willensbethätigung erscheinen läßt. G. ist daher eine der wertvollsten moralischen Eigenschaften; aber sie kann in Schwäche ausarten, wenn sie, etwa nur als Folge des Temperaments, den fremden Wünschen ohne Kritik ihrer sittlichen Berechtigung nachgibt. — In der gewöhnlichen Redeweise wird mit G. auch jeder einzelne Akt von Wohlwollen oder Gefälligkeit bezeichnet. Man nennt höflicherweise jemand gütig, wenn er irgend etwas, auch sehr geringes thut, wozu ihm keine Verpflichtung oblag. utedel, eine Unterart des Weinstocks, deren Spielarten, wie angenommen wird, in Frankreich entstanden und von dort nach Deutschland, zunächst wohl nach dem Rheingau, verpflanzt worden sind. Sie kennzeichnet sich durch eine große, lockere, ästige, hängende Traube mit langem, dünnem Stiel, fleischige, sehr angenehm süße und saftige, dünnhäutige Beeren und ein fünflappiges, tief eingeschnittenes, langgestieltes, hellgrünes, unten kahles Blatt. Alle Spielarten der G. gehören zu den Heshigeinn Tafeltrauben und einige werden auch zur Weinbereitung benutzt; so liefert der Krachgutedel die beliebten Markgräflerweine. Zum Anbau von Tafeltrauben in Norddeutschland empfehlen sich folgende Sorten: der gewöhnliche oder weiße Gutedel, wahrscheinlich die ursprüngliche Form; der rote Gutedel; der Muskatgutedel, verlangt während der Blütezeit warme Witterung; der pariser Gutedel (Chasselas de Fontainebleau), ist wegen seiner frühen Zeitigung zu empfehlen; der Königsgutedel, dessen Beeren sich schon unmittelbar nach der Blüte röten, und der Diamantgutedel, während der Blüte sehr empfindlich und bei naßkalter Witterung leicht oppelwüchsig. Die Petersilientraube, eine Form mit geschlitzten Blättern, wird in den Gärten mehr wegen ihres eleganten Ansehens als wegen der Trauben angepflanzt GUutenberg (Johs. oder Henne), Erfinder der Buchdruckerkunst, war ein Glied der mainzer Patricierfamilie Gensfleisch (Gänsefleisch), und der Name G., mit welchem die Chronisten des 15. und 16. Jahrh. den Erfinder nannten, ein Zuname, welcher den Nachweis der Identität sehr erschwert und zu offenbarem Irrtum Anlaß gegeben hat. Köhler, der zuerst eine Sammlung von Urkunden der Familie Gensfleisch und zwei Stammtafeln dieses Geschlechts veröffentlicht hat, hält für den Erfinder denjenigen, welcher in Dokumenten von 1441, 1443 u. s. w. als Henne Gensefleisch der Alte genannt wird. Derselbe war mit einer Frau Katharina verehelicht und mietete 1443 den Hof zum Jungen, in welchem später gedruckt worden sein soll, auf drei Jahre. Schaab, welcher weitere Urkunden veröffentlichte, aber keinen Stammbaum entwarf, bestreitet, daß dieser Henne der Alte der Erfinder gewesen sei, und bezeichnet als den Erfinder Johann, den Sohn der Else Gudenberg und des Friele Gensfleisch, über welchen Dokumente von den Jahren 1430 und 1434 vorliegen; Linde hält gleichfalls den letztern für den Erfinder; Faulmann, der nach Schaabs Urkunden einen Stammbaum zusammengestellt hat, kommt zu dem Schlusse, daß es zwei Johann Gutenberg und zugleich drei Johann Gensfleisch gab: der erste Gutenberg war ein reicher mainzer Kaufmann, welcher 1435 starb, der andere Frieles Sohn. Mit welchem Johann Gensfleisch der letztere aber identisch ist, läßt sich nicht ermitteln, da die Quellen durch stattgehabte Fälschungen getrübt erscheinen. Nach Schaab war Else Gudenberg der letzte Sproß aus dem ausgestorbenen Hause Gutenberg; doch liegt dafür nichts vor als ihr Name, sie kann auch eine Gensfleisch gewesen sein. Diese Familie bestand aus zwei Linien, von denen die jüngere von Niklas gegründet wurde, der 1358 als Lehnsmann des Dietrich zu Gudenberg verstarb; dessen Urenkel war Johann der Junge, der 1409 die Gudenbergischen Lehne erhielt, 1411 mit seinen Söhnen Peter, Jakob und Georg auswanderte und jedenfalls der Johann Gensfleisch der Junge, genannt Guttenberg war, der nach einer straßburger Urkunde den mainzer Stadtschreiber Nikolaus als Geisel für die ihm von der Stadt Mainz schuldigen Zinsen im Betrage von 310 Gulden verhaften ließ; aber dieser starb 1435, denn in diesem Jahre schlichtete ein Herr zu Epstein den Streit, welcher zwischen seinen Söhnen Peter und Georg über die Gudenbergischen Lehne ausgebrochen war. Seine Söhne nahmen den Namen Sorgenloch an, und Schaab bestreitet, daß diese Linie den Namen Gutenberg je geführt habe. Dagegen spricht aber der Umstand, daß in dem vom Kurfürsten 1430 angebahnten Vergleiche Henchin zu Gudenberg als «nicht inlendig» aufgeführt, Peter in den Vergleich aufgenommen, Georg aber ausdrücklich ausgenommen ist, da hier offenbar nur die 1411 ausgewanderte Familie (Johann als Vater, Peter und Georg als Söhne) gemeint sein kann, zumal diese Personen unter dem Verzeichnis der mainzer Hausgenossen vom Jahre 1421 nicht vorkommen, somit nicht in Mainz waren. Georg hatte einen Sohn Johann von Sorgenloch, welcher 1442 das Gutenbergsche Lehn Mettenheim erhielt; 1452 wurde dieses Lehn auf Jakob von Sorgenloch, den Sohn Peters, übertragen, der mit Else Bechtermünze verehelicht war und 1478 starb. Lignamine erzählt in seiner 1474 erschienenen Geschichte der Päpste beim Jahre 1458: Jakob, genannt Gutenberg, so- wie Fust in Mainz und Mentel in Straßburg seien vorzügliche Buchdrucker gewesen; er muß den Jakob von Sorgenloch um so sicherer meinen, als dessen nächste Verwandten, die Bechtermünze, 1467 sich als Drucker des Vokabulariums nennen. Hiernach scheint es, als wäre der Name Gutenberg mit dem Lehn verbunden gewesen, und dann war Johann, der Sohn Georgs, um so sicherer der Erfinder, als bei ihm zutrifft, was alle Chronisten vom Erfinder der Buchdruckerkunst behaupten, er sei in Straßburg geboren. Dieser Johann von Sorgenloch war nach den Aufzeichnungen seines Schwiegervaters mit Katharina Jostenhofer verheiratet, hatte von dieser aus der Zeit von 1439 bis 1449 sieben Kinder, von denen drei jung starben, die andern das Geschlecht von Sorgenloch fortführten; er starb 27. Sept. 1467. Frieles Sohn Johann gehörte der andern Linie an, welche nach Frieles Mutter den Zunamen zur Laden führte. Unter den 1411 ausgewanderten Patriciern werden außer den obengenannten Henne, Peter, Jakob und Georg aufgeführt: Friele, Ortlieb, Petermann, Henchin, Dietrich, sämtlich mit dem Beinamen «zur Laden », Henchin zur Laden starb 1419; unter den Hausgenossen von 1421 kommt kein Johann Gensfleisch vor; war Frieles Sohn Henne der Alte, so war er Schöffe zu Hechtsheim und mit einer Katharina verehelicht, sonst wissen wir von ihm nichts. Wimpheling und nach ihm Johann Maximilian zum Jungen (gest. 1596) behaupten, G. habe seinen Namen von dem Hofe zum Gutenberg gehabt, in welchem sich auch die Druckerei befunden habe, letzterer nennt ihn ebenfalls Frieles Sohn, aber nach Trithemius, der sich auf das Zeugnis Peter Schöffers stützt, hätte sich die Druckerei im Hofe zum Jungen befunden, und 1468 befand sich die Druckerei der Bechtermünze in Eltville. Bei dem gegenwärtigen Stande der Untersuchungen läßt sich also die Identität des Erfinders mit einem bestimmten Johann Gensfleisch nicht ermitteln; das Dunkel, in welches die Person des Erfinders gehüllt ist, wurde leider zu Fälschungen benutzt, um sein Leben auszuschmücken. Hierzu gehört die von Schöpflin (1740) verbreitete Sage, daß G. in Straßburg wegen eines Eheversprechens geklagt worden sei. Um die bezüglichen Dokumente befragt, wußte Schöpflin nur darauf zu verweisen, daß im Helbelingzoll 1443 und 1444 Gutenberg und später ohne Datum eine Ennel Gutenberg als Entrichter des Weinzolls aufgeführt seien. Selbst diese Eintragungen, sowie eine Schuldurkunde des Thomasstifts, wonach Johann Gutenberg 15. Dez. 1442 ein Darlehn aufgenommen habe, wegen dessen er 1461 beim Reichsgericht in Rottweil geklagt worden sei u. s. w., stehen mit der Verleihung des Lehns Mettenheim an Johann, Georgs Sohn, im Widerspruch, da dieselbe 1442 erfolgte. Die ebenfudt von Schöpflin (1745) aufgefundenen Aktentücke, wonach G. mit mehrern straßburger Bürgern geheime Künste ausgeübt habe und in einen Prozeß verwickelt worden sei, weil er die Brüder eines verstorbenen Genossen nicht in die Gemeinschaft aufnehmen wollte, erweisen sich nach dem von Wetter (1836) und neuern von Hessels (1882) vorgebrachten Bedenken als reine Fälschung, welche in der Absicht unternommen wurde, der Stadt Straßburg die Priorität der Erfindung zu sichern; sie stützte sich auf die Angabe der Chronisten, daß G. in Straßburg geboren sei und 1440 angefangen habe, sich mit Buchdruck zu beschäftigen. Trithemius erzählt nach den Mitteilungen, welche er von Peter Schöffer erhielt, G. habe auf die Erfindung fast sein ganzes Vermögen aufgewendet und endlich mit dem Rate und den Vorschüssen Peier e susts die angefangene Sache vollbracht, eter Schöffer, damals Gehilfe und später Tochtermann des Fust, habe eine leichtere Art, die Buchstaben zu gießen, ausgedacht und damit die Kunst pvervollständigt. Anfangs hätten diese drei ihre Art und Weise zu drucken geheim gehalten, bis sie durch Gehilfen, ohne deren Mitwirkung sie die Kunst nicht ausüben konnten, zuerst zu den Straßburgern und dann überallhin verbreitet wurde. Trithemius erwähnt nicht, daß G. und Fust sich getrennt haben, wahrscheinlich weil es Schöffer ihm verschwiegen hatte. über diese Trennung liegt ein Aktenstück vor, welches zuerst von Prof. Sencken95 (1736) veröffentlicht wurde und die vom 6. Nov. 1455 datierte Bestätigung eines von Johann Fust in einem Prozesse gegen G. in Gegenwart des Notars Helmasperger und mehrern Zeugen abgelegten Eides, sowie im Eingange die Klage des Fust, die Entgegnung des G. und das Urteil des Rats enthält. Hiernach hätte Fust die Werkstätte G.s samt den Schriften als Pfand erhalten, aber dagegen spricht der Umstand, daß schon vor dem Datum des Notariatsinstruments, nämlich schon 1454 in Mainz in zwei verschiedenen Druckereien mit gänzlich verschiedenen kleinen und großen Typen Ablaßbriefe gedruckt worden sind und daß die Typen des einen Ablaßbriefs wohl später in Schöfferschen Drucken auftreten, aber die Typen des andern weder in Fusts noch in Schöffers Drucken vorkommen, wohl aber 1462 im Besitze Pfisters in Bamberg waren. Die großen Typen der Ablaßbriefe waren nämlich die der 36zeiligen und der 42zeiligen Bibel (s. Buchdruckerkunst, Bd. III, S. 653, und Tafel: Buchdruckerkunstl, welche den Anfang dieser Bibel als phototypisches Facsimile des Orginals enthält), und es geht daraus hervor, daß nur die Typen der 42zeiligen Bibel dem Fust zufallen konnten. Das Dokument kann daher nicht echt sein, wenn es auch teilweise auf Thatsachen beruhen mag. Eine aus der Luft gegriffene Fälschung war die von Prof. Bodmann (gest. 1820) in die Offentlichkeit geschickte Urkunde von 1459, in welcher sich Henne Gensfleisch verpflichtet habe, dem Klarenkloster, in welchem sich seine angebliche Schwester Hebele befinden sollte, alle von ihm gedruckten und noch zu druckenden Bücher zu schenken; auf einer Fälschung, nämlich einer Ausradierung, beruht die Jahreszahl 1460 auf einem gedruckten Kalender, der deshalb G. zugeschrieben worden ist, denn die ursprüngliche Jahreszahl war eine spätere. Es gibt gar kein Buch oder sonstige Druckschrift aus der Zeit nach 1454, welche G. zugeschrieben werden kann, auch das ohne Namen des Druckers 1460 erschienene Katholikon, welches G. zugeschrieben wird, kann von Jakob Gutenberg herrühren, der von Lignamine als Drucker in Mainz 1458 genannt wird. Es ist daher wahrscheinlich, daß, während Fust und Schöffer die Buchdruckerkunst gewerbsmäßig betrieben, G. sich ganz von derselben zurückzog und auch seine Verwandten sich mit derselben nur gelegentlich aus Liebhaberei beschäftigten; auf diese Weise erklärt sich auch ganz natürlich das Fehlen des Namens G.s auf einem Werke, das Unterlassen, mit dem Ruhme der Erfindung zu prunken. Nach einer Urkunde vom 17. Jan. 1465 habe Kurfürst Adolf zu Mainz Johann Gudenberg unter seine Hofdiener aufgenommen; in dieser Urkunde ist das Fehlen des Familiennamens auffällig, selbst das Prädikat «zuo», welches in dem Vergleiche von 1430 gebraucht wurde, fehlt hier. Endlich existiert eine Schrift eines Dr. Konrad Humery vom 24. Febr. 1468, in welcher derselbe bestätigt, vom Kurfürsten aus dem Nachlasse Johann Guttembergs ihm (Humery) gehörende Schriften und Druckereiwerkzeuge erhalten zu haben; es gibt aber absolut keine Schriften, welche G. hinterlassen haben könnte, denn die Katholikontypen befanden sich im Besitze der Bechtermünze, welche schon 1467 damit das Vokabularium gedruckt hatten und bald darauf mit denselben Typen eine neue Auflage druckten; auch ist das Versprechen Humerys, die Typen nur einem mainzer Bürger zu verkaufen, verdächtig, da 1468 bereits zu Straßburg, Köln, Rom und Basel gedruckt wurde. In den «XMemoria Marsilii ab Ingheno (Heidelb. 1499) ist folgende Grabschrift enthalten: Dem Erfinder der Buchdruckerkunst, Johann Gensfleisch, von allen Nationen hochgeachtet, hat zum ewigen Andenken seines Namens Adam Gelthus dieses Denkmal gesetzt; seine Gebeine ruhen sanft in der Kirche des heil. Franciscus zu Mainz.v Diese Inschrift wird für apokryph gehalten, den Stein hat niemand gefunden, und G. konnte nicht bei den Franziskanern begraben sein, weil dieser Orden zu jener Zeit aus Mainz verbannt war; aber auch Bockenheimer befand sich im Irrtum, als er auf Grund einer Eintragung im „Anniversarium o der Dominikanerkirche glaubte, G. sei 1468 in dieser begraben worden; Hessels behauptet, daß sich diese Eintragung auf einen Johann Gensfleisch beziehe, der vor 1423 gestorben ist; 1507 soll Ivo Wittig G. ein Denkmal im Hofe zum Gutenberg errichtet haben, aber auch dieses ist nicht mehr vorhanden. Nach Schaab besitzt die Stadt Straßburg ein Porträt von G., welches eine Kopie nach einem gleichzeitigen Original sein soll (ein solches Hriginal dürfte kaum vorhanden gewesen sein); von diesem Bilde rühren fast alle Gutenbergsbilder her. Im J. 1824 wurde G. ein Denkstein im Hofe zum Gutenberg (ietzt Casino) gesetzt, 1825 ein solcher im Hofe zum Gensfleisch, 1827 ein anderer im Hofe zum Humbrecht, dem Druckhause von Fust und Schöffer, 1828 im Hofe zum Jungen, dem ersten Druckhause, 1837 wurde ihm ein von Thorwaldsen entworfenes Denkmal auf dem Gutenbergsplatze errichtet, 1840 errichteten die Franzosen ein von David entworfenes Denkmal in Straßburg, und in dem selben Jahre wurde ihm zu Frankfurt a. M., dem Sitze des Bundestags, ein Denkmal gesetzt; sein schönstes und unvergängliches Denkmal ist die Buchdruckerkunst selbst, welche zu pflegen und im Wettstreite der Nationen am herrlichsten zu gestalten die Deutschen in erster Linie berufen sind. Vgl. Schaab, «Die Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunsto (Mainz 1830); Wetter, Kritische Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst v (Mainz 1836); van der Linde, Gutenbergo(Stuttg. 1878); Faulmann, „Illustrierte Geschichte der Buchdruckerkunsto (Wien 1882); Hessels, Gutenbergo (Lond. 1882).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 646Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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