Handwerk bezeichnet diejenige wirtschaftliche Thätigkeit, vermittelst welcher Naturerzeugnisse und Rohprodukte mit Hilfe der menschlichen Hand und einfacherer Werkzeuge derart umgestaltet werden, daß sie dem menschlichen Gebrauche dienen können. Der Handwerksbetrieb setzt ursprünglich nur eine gewisse, durch übung erlangte Fertigkeit, aber keine besondere Anstrengung geistiger Kräfte voraus. Wenn damit bei diesem Betriebe in unserer Zeit nicht mehr überall durchzukommen ist, so liegt dies daran, daß man an die Erzeugnisse des H. gegenwärtig höhere Anforderungen als früher stellt und manche H. deshalb in das Gebiet der Künste streifen müssen. In frühester Zeit suchte sich jeder diejenigen einfachen Gegenstände, welche er bedurfte, selbst herzustellen, wie es noch hier und da in ländlichen Bezirken geschieht. Später wurden derartige Arbeiten den Weibern und Sklaven überlassen, und erst im Mittelalter bildete sich in den Städten ein freier Handwerkerstand aus, der allmählich zu Wohlstand gelangte und der Hauptrepräsentant des tüchtigen, erwerbenden Mittelstandes wurde. Nicht wenig trugen zu seiner günstigen Entwickelung die von den Genossen desselben Gewerbes gebildeten Innungen oder Zünfte (s. d.) bei, welche ihren Mitgliedern eine, wenn auch bescheidene, so doch gesicherte Existenz zu verschaffen suchten, was allerdings nicht ohne manche die Konkurrenz beschränkende Maßregeln möglich war. Nicht jeder durfte sich einem H. widmen. Abgesehen von den Juden, waren uneheliche Kinder und Kinder, deren Vater ein sog. unehrliches Gewerbe betrieben oder ein Verbrechen begangen hatte, ausgeschlossen. Die selbständigen Handwerker erhielten den Namen Meister; ihre Gehilfen hießen Gesellen, diejenigen, welche das H. erlernten, Lehrlinge. Erst nachdem die Lehrlinge eine bestimmte Zahl von Jahren bei einem Meister gelernt, konnten sie Gesellen werden. Diese mußten, wenn sie Meister werden wollten, nachweisen, daß sie eine Reihe von Jahren zu ihrer Ausbildung gereist Meisternuch seien, und außerdem durch ein sog. Meisterstück, eine Probearbeit, ihre Geschicklichkeit darthun. Handwerksarbeiten durften in der Regel nur in den Städten hergestellt und verkauft werden. Die Zahl der Meister war ursprünglich meistens nicht beschränkt, später aber vermehrten sich die ageschlosseneno Zünfte, und auch in den übrigen suchte man durch indirekte Mittel den Zugang neuer Mitbewerber, außer den Söhnen und Schwiegersöhnen der Meister, zu erschweren. Die Blütezeit der deutschen Zünfte fällt in das 14. Jahrh. Um diese Zeit gelang es ihnen auch, in einigen Städten die Herrschaft der Patricier gänzlich zu stürzen, und in andern wenigstens Anteil an dem städtischen Regiment zu erlangen. Seit dem 16. Hn gerieten die Zünfte immer mehr in Verfall, und zugleich gestaltete sich auch die Lage des H. immer ungünstiger. Es trat ihm die mit großen Kapitalien arbeitende Fabrikindustrie gegenüber, und als diese vollends seit dem letzten Drittel des 18. Jahrh. in den modernen Maschinen neue großartige Machtmittel erhielt, mußte das kleingewerbliche H. viele Gebiete, z. B. das der Weberei, fast vollständig aufgeben. Vergebens klammerten sich die Handwerker an die immer mehr monopolistisch entarteten Zunftprivilegien. Die Nutzlosigkeit derselben gegenüber der Konkurrenz der Fabriken wurde immer deutlicher, und der übergang zur Gewerbefreiheit stellte sich im 19. Pndrh als eine notwendige, zeitgemäße Entwickeung heraus. Denn eine künstliche Erhaltung des Kleinbetriebs in Natut nach geeict für die der Großbetrieb ihrer Natur nach geeigneter ist, kann volkswirtschaftlich nur schädlich —7 Auf gewissen Gebieten dagegen wird sich das H. stets dem Großbetrieb gegenüber behaupten können, namentlich wenn es hauptsächlich in der Solidität und individualisierenden Kunstfertigkeit der Leistungen zu konkurrieren sucht. Vgl. Mascher, Das deutsche Gewerbewesends (Potsd. 1866); Stahl, «Das deutsche H.» (Gieß. 1874).