Hasenscharte (Hasenlippe, Hasenmund, labium leporinum), eine häufig vorkommende angeborene Mißbildung (Hemmungsbildung), bei welcher eine Lippe, meist die Oberlippe, in der Gegend des Eckzahns auf einer Seite allein oder auch auf beiden Seiten mehr oder minder weit gespalten ist. Erstreckt sich die Spaltung bis auf das Dach der Mundhöhle, so nennt man diese Mißbildung Wolfsrachen (palatum fissum); die Spaltung kann aber selbst den weichen Gaumen und das Gaumensegel betreffen. Mit H. behaftete Kinder sind am Saugen behindert, die mit Wolfsrachen behafteten auch am Schlucken. Bleiben solche Kinder trotz der beschwerlichen Ernährung am Leben, so erlangen sie, abgesehen von der erheblichen Entstellung des Gesichts, nur unter großen Schwierigkeiten eine deutliche Aussprache. über die Ursachen dieser Mißbildung ist nichts Sicheres bekannt; bisweilen finden sich mehrere oder alle Kinder derselben Mutter mit Lippenspalten behaftet. Wahrscheinlich handelt es sich um mechan. Einflüsse, indem in der frühesten Zeit, in den ersten sechs Wochen der Schwangerschaft, ehe die Oberkieferfortsätze mit dem sog. Zwischenkiefer und miteinander verwachsen, gewisse Teile sich in die zwischen den Kieferfortsätzen befindliche Spalte hineinlegen und so deren Vereinigung hindern. Man beseitigt die H. auf operativem Wege durch Wundmachen der Spaltränder und Vereinigung derselben mittels der umschlungenen Naht, eine Operation, welche wegen der beeinträchtigten Ernährung und Atmung möglichst frühzeitig, am besten zwischen dem dritten und fünften Monat des ersten Lebensjahres vorzunehmen ist.